Die Fraktionen zur Urteilsbegründung bei Eckert & Ziegler

von Robert Braumann


Weiter gibt es keine Lösung für die Stadt im Rechtsstreit mit Eckert & Ziegler. Foto: Archiv
Weiter gibt es keine Lösung für die Stadt im Rechtsstreit mit Eckert & Ziegler. Foto: Archiv

Braunschweig. Der Streit um das Firmengelände von Eckert & Ziegler lässt die Stadt nicht los - Das OVG Lüneburg entschied im Dezember über eine Klage gegen die Stadt Braunschweig. Das Unternehmen hatte gegen den Bebauungsplan der Stadt Rechtsmittel ergriffen und bekam Recht. Nun ist die Urteilsbegründung da. Das sagen die Fraktionen zum aktuellen Stand.


Am kommenden Montag will sich die Verwaltung dazu äußern, wie es in Zukunft weitergehen soll. Der Planungs- und Umweltausschuss kommt am Montag zu einer Sondersitzung zusammen. Lesen Sie hier die Urteilsbegründung der Richter.

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Beate Gries, Foto: Grüne



"Die Rechtsanwälte der Stadt müssen die Urteilsbegründung zur Aufhebung des Bebauungsplans in Thune jetzt analysieren und uns einen Vorschlag machen, wie wir das gemeinsame Ziel, die Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren radioaktiver Strahlung besser zu schützen, erreichen können. Wir sehen anhand der Urteilsbegründung durchaus Chancen für einen neuen Bebauungsplan, der die bemängelten Passagen rechtssicher korrigiert", erklärt die Grüne Ratsfrau Beate Gries. Die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts klinge in einzelnen Auszügen für die Grünen allerdings erschreckend. So begründeten die Richter die Aufhebung des Bebauungsplans unter anderem mit den Worten: "Die Antragsgegnerin (Stadt Braunschweig) misst dem Schutz der Anwohner ein das Interesse der Antragstellerinnen (Eckert & Ziegler) weit überragendes Gewicht zu…" "Ein Rat, dessen Mitglieder durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz explizit verpflichtet sind, ihre Tätigkeit "nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleitet" auszuüben, kann doch gar nicht anders entscheiden!", sagt Beate Gries. "Die Gesundheit von Menschen muss für uns absoluten Vorrang haben!" Wenn ein Gericht umgekehrt die wirtschaftlichen Interessen eines Industriebetriebes höher gewichte als den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner, werde dieser Grundsatz auf den Kopf gestellt.

In dem aufgehobenen Bebauungsplan seien die Interessen der Firma Eckert & Ziegler sehr wohl sorgfältig erfasst, bewertet und abgewogen worden. „Angesichts der einhelligen Einschätzung, dass der Standort für diesen Betrieb wegen der Nähe zu Wohngebieten sowie der Lage unter der Einflugschneise des Flughafens ungeeignet und im Unglücksfall gefährlich ist, kommt eine Ausweitung allerdings nicht in Betracht. Dies sicherzustellen bleibt das Ziel unserer Politik und wir werden auf allen Ebenen beharrlich weiter daran arbeiten“, so Beate Gries.

SPD sieht Chancen für juristischen Weg


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Nicole Palm, Foto: SPD



Nicole Palm, SPD, Vorsitzende des Planungs- und Umweltausschusses: "Wir haben den von der Verwaltung vorgelegten Bebauungsplan TH 22 vor allen deshalb befürwortet, weil er den Versuch unternimmt, zu einem Interessenausgleich zwischen dem berechtigen Schutzbedürfnis der Bevölkerung in den angrenzenden Ortsteilen einerseits und den wirtschaftlichen Interessen der im Gewerbegebiet ansässigen Firmen auf der anderen Seite zu kommen. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass wir uns damit in einem rechtsunsicheren Terrain bewegen, da es in der Bundesrepublik keine vergleichbaren Bebauungspläne mit vergleichbaren Festsetzungen zum Ausschluss von Anlagen nach Strahlenschutzverordnung gibt. Leider kommt das Gericht zu der Auffassung, dass das Schutzbedürfnis der Bevölkerung aus seiner Sicht eine zu große Bedeutung beigemessen wurde. Dieses bedauern wir. Wir haben immer betont, dass für uns als SPD-Fraktion der Schutz der vor Ort lebenden Bevölkerung an erster Stelle steht. Das Gericht vermochte allerdings keine Beurteilung der Fragestellung vorzunehmen, ob eine Kommune grundsätzlich die Möglichkeit haben sollte, auch so genannte „Restrisiken“ unterhalb der Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung weiter zu reduzieren. Diese bauordnungsrechtlich relevante Frage bleibt somit weiterhin unbeantwortet und kann durch den Ausschluss der Revision auch nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden."

Bereits am kommenden Montag wolle sich der Planungs- und Umweltausschuss in einer Sondersitzung mit der neuen Situation befassen. Die Verwaltung habe angekündigt, den Ratsgremien bereits dann eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans vorzulegen. Leider werde es kaum eine andere Möglichkeit geben, als diesem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, da durch den Ausschluss der Revision kaum eine realistische Chance bestünde, die offenen Fragen auf juristischem Weg zu klären.

Anderer Rechtsbeistand gefordert


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Wolfgang Büchs, Foto: BiBS



Die BIBS-Fraktion fordert die Verwaltung auf, eine klare Linie gegenüber den Plänen von Eckert & Ziegler in BS-Thune zu zeigen. Was das Urteil des OVG Lüneburg betrifft, so müsse sich die Stadt fragen lassen, wie ein teuer bezahlter Anwalt wesentliche Positionen, die der Stadt vor Gericht hätten nützen können, vernachlässigen konnte. "Im gesamten schriftlichen Urteil taucht mit Blick auf das angekündigte Vorhaben von Eckert & Ziegler nicht einmal das Wort ‚Konditionierung‘ auf", so Astrid Buchholz. "Völlig unverständlich auch, wie die Stadt im Verfahren unkommentiert lassen konnte, das Betriebsgelände läge in der Nähe von herangerückter Wohnbebauung. Das ist schlicht falsch. Die Firma Buchler siedelte sich 1968 an, zu diesem Zeitpunkt waren die Wohnbebauung im Norden, im Osten und die Schule südlich des Kanals bereits vorhanden." Zudem muss sich das Land Niedersachsen, dabei insbesondere Umweltminister Stefan Wenzel fragen lassen, wieso er noch immer keine Klärung darüber erzielen konnte, ob für den Betrieb in Thune eine gültige und ausreichende gewerbliche Genehmigung vorliegt. "Hier freuen wir uns, dass der Planungsausschuss am 8.2.2017 unserem Antrag zugestimmt hat, dass die Stadt nun an das Land herantreten soll, um hier nach langer Zeit endlich einmal die Genehmigungslage zu klären." Die BIBS-Fraktion fordert, dass die Verwaltung nun Nichtzulassungsbeschwerde beantragt. "Die Stadt sollte sich überlegen, einen anderen Rechtsbeistand zu nehmen", so Astrid Buchholz. "Dass nun ein neues Bebauungsplanverfahren in Gang gesetzt werden soll mit der Möglichkeit, wiederum eine Veränderungssperre zu erlassen, ist begrüßenswert".

Es brauche Ruhe


Ratsherr Mathias Möller, FDP: "Die Entscheidung der Richter ist auf jeden Fall zu akzeptieren, auch wenn die Urteilsbegründung vereinzelt recht scharf formuliert ist. Grundsätzlich stehen die Liberalen für Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen in unserer Region, egal welches Geschäftsmodell sie betreiben.

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Mathias Möller, Foto: Peter Sierigk



Offensichtlich ist die Stadt mit dem Bebauungsplan und der Veränderungssperre über das Ziel hinausgeschossen beziehungsweise an mancher Stelle hat den Richtern die Verhältnismäßigkeit gefehlt. Auf keinen Fall sollte es überstürzt einen neuen Bebauungsplan als "Schnellschuss" geben, so wie es jetzt vorgesehen ist. Aus Sicht der Liberalen muss in das ganze Verfahren zunächst einmal wieder Ruhe gebracht werden: die Stadt sollte eine verlässliche rechtliche Bewertung einholen, den Dialog mit der betroffenen Firma sowie den Bürgern vor Ort wieder aufnehmen und dann einen neuen, besser abgewogenen und vorabgestimmten Bebauungsplan in die Gremien bringen."

"Ich bin gespannt, welchen Weg uns die Verwaltung vorschlägt"


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Reinhard Manlik. Foto: CDU



Reinhard Manlik, planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion sagt: "Wir haben das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 15. Dezember 2016 sowie die nun verschickte schriftliche Urteilsbegründung zur Kenntnis genommen. Auch wenn wir uns sicherlich ein anderes Urteil erhofft hatten, kommentieren oder gar kritisieren wir Gerichtsentscheide grundsätzlich nicht. Schließlich bringt das inhaltlich auch nichts, sondern führt nur zu einem Vertrauensverlust in unseren Rechtsstaat. Die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichtes ist sehr eindeutig und lässt nicht viel Platz für Spekulationen. Eine Revision dürfte wenig Aussicht auf Erfolg haben und deshalb lehnen wir diese auch ab. Bei der Aufstellung des nun gekippten Bebauungsplanes haben wir an vielen Punkten regelmäßig deutlich gemacht, dass es sich um ein schwieriges Verfahren handelt, bei dem klug zwischen den einzelnen Interessen abgewogen werden muss. Das ist nach Aussage des Gerichts nicht gelungen und deshalb führt kein Weg an einem neuen Bebauungsplan vorbei. Die CDU-Fraktion wird Wert darauf legen, dass dort nur die Punkte behandelt werden, die wir auch tatsächlich beeinflussen und regeln können. Alles, was den Strahlenschutz angeht, wird nicht in der Stadt Braunschweig sondern auf der Ebene des Landes Niedersachsen behandelt. Hier dürfen wir nicht zulassen, dass sich das Land aus seiner Verantwortung stiehlt. Um gleichzeitig zu verhindern, dass kurzfristig Tatsachen geschaffen werden, wird der Erlass einer weiteren Veränderungssperre von Nöten sein. Ich bin gespannt, welchen Weg uns die Verwaltung vorschlägt. Für uns gilt nach wie vor die Devise, dass wir rechtssicher und nicht von Emotionen geleitet agieren müssen."

Linksfraktion bedauert Entscheidung


Die Linksfraktion bedauert die Entscheidung des OVG Lüneburg, den beschlossenen Bebauungsplan TH 22 "Gieselweg/Harxbütteler Straße" für unwirksam zu erklären.
Sie teilte auf Anfrage der Redaktion mit: "In der Mitteilung der Verwaltung vom 07.02.2017 zu diesem Urteil heißt es, auf die Urteilsgründe solle mit einer Vorlage eingegangen werden, in der auch thematisiert werde, ob Rechtsmittel eingelegt werden. In einer weiteren Vorlage solle den Gremien sowohl ein neuer Bebauungsplan als auch eine neue Veränderungssperre vorgelegt werden. Obwohl beides in einer Sondersitzung des Planungs- und Umweltausschusses bereits am kommenden Montag behandelt werden soll, liegt mit Stand Freitag, 15.30 Uhr, keine der angekündigten Vorlagen vor. Eine fachliche Vorberatung in den Fraktionen ist somit nicht mehr möglich. Da es der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan TH 22 nicht gelungen ist, die Abwägung der Interessen der Anwohner und der Firmen in Thune rechtssicher darzustellen, warnen wir eindringlich vor Schnellschüssen. Das OVG hat in seiner Begründung dargelegt, dass die Gemeinde mit dem Mittel des Bauplanungsrechts durchaus auch den von atomaren Anlagen ausgehenden Risiken begegnen darf. Hier gilt es anzusetzen und mit einem neuen, rechtssicheren und fachlich umfangreich vorbereiteten Bebauungsplan den berechtigten Anliegen der Anwohner Rechnung zu tragen."

Die AfD bedauert das Ausmaß


"Mit mehr als deutlichen Formulierungen hat sich das Gericht gegen die entsprechenden Planungen und Ratsbeschlüsse der Stadt ausgesprochen. Für die Richter war es unübersehbar und rechtlich unhaltbar, wie unverhohlen Stadtverwaltung und die Fraktionen einer lang ansässigen Firmengruppe die längst zugeteilten Genehmigungen und Rechte schmälern wollten. Es wird auf schikanöse Beschränkungen in Form von Nadelstichen sowie undefinierte Ermessenspielräume zugunsten der Verwaltung hingewiesen, stellenweise ist sogar von willkürlichen Festlegungen die Rede. Die offenkundige Absicht von Rat und Stadt, die Unternehmen durch Unterbieten bundesbehördlicher Grenzwerte zu einem Null-Risiko-Betrieb zu zwingen, basierte auf keiner belastbaren rechtlichen Grundlage. Die Planfestsetzung erfolgte weder unter genügender Abwägung aller Belange der betroffenen Firmen, noch wurden bereits früher eingeräumte Erweiterungsmöglichkeiten rechtssicher weitergewährt. Das Gericht unterstellt folgerichtig, daß hier in Wahrheit eine Verdrängung der bestehenden Betriebe beabsichtigt war. Zusätzlich hätte die Stadt mit den verhängten starken Werbebeschränkungen sogar noch eine Neuansiedlung von nicht umstrittenen Betrieben verhindert. Die AfD bedauert das Ausmaß der im Planungsbereich gemachten handwerklichen Fehler; hier hat sich die Verwaltung eventuell zu sehr von einer vermeintlichen Bürgerinitiative treiben lassen, welche bereits seit Jahren zu diesem Thema maßlos die vorhandenen Ängste der Bevölkerung bis hin zur Hysterie schürt, und mit solchen Methoden immer wieder Wahlerfolge in einzelnen Stadtteilen erzielt, von denen die gesamte Gruppe zehrt. Nun wird allerdings im Rahmen der neuerlichen Bebauungsplanung auch noch eine hektische Eile an den Tag gelegt, die das Restrisiko weiterer grober Fehler birgt", so die AFD.


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