Die Sonntagsflohmärkte sind zurück! - Das muss beachtet werden


Die Sonntagsflohmärkte feiern ihr Comeback. Allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Symbolfoto: Rudolf Karliczek
Die Sonntagsflohmärkte feiern ihr Comeback. Allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Symbolfoto: Rudolf Karliczek | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Seit dem 29. Juni ist ein geändertes Niedersächsisches Feiertagsgesetz (NFeiertagsG) in Kraft, das unter anderem regelt, unter welchen Voraussetzungen gewerbliche Floh- und Trödelmärkte an Sonntagen zulässig sind. Der Verwaltung liegt bereits eine Reihe von Anträgen für die Zulassung von zusätzlichen Sonntagsflohmärkten vor, die zeitnah entschieden werden sollen.


Nach dem neuen Gesetz können sonntags künftig Flohmärkte zugelassen werden, wenn zwischen den Marktveranstaltungen am selben Ort oder im selben Ortsteil ein Zeitabstand von etwa einem Monat liegt, auf ihnen ausschließlich Waren angeboten werden, die keine Neuwaren sind oder die von den anbietenden Personen selbst hergestellt worden sind und mindestens 75 Prozent der Anbieter keine gewerblichen Anbieter sind.

Weiter können Sonntagsflohmärkte mit Neuwaren und aus besonderem Anlass im Einzelfall zugelassen werden, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Braunschweig. Zusätzlich regelt das NFeiertagsG jetzt auch nicht gewerblich organisierte Märkte. Diese sind, wenn sie ausschließlich für nicht gewerbliche Anbieter veranstaltet werden und gemeinnützigen Zwecken dienen, sonntags zulässig.


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