Die stillen Feiertage: Das ist verboten


Keine Party an den stillen Feiertagen. Foto: Nick Wenkel
Keine Party an den stillen Feiertagen. Foto: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

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Braunschweig. Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass aufgrund der Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes für die Zeit von Gründonnerstag, 29. März, ab 5 Uhr bis Sonnabend, 31. März, 24 Uhr, öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind.


Darüber hinaus sind am Karfreitag, 30. März, zusätzlich verboten:

  • in Räumen mit Schankbetrieben: sämtliche Veranstaltungen, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (beispielsweise Musikdarbietungen, Preisskate und Preiskegeln)

  • öffentliche sportliche Veranstaltungen;

  • alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.