Exhibitionist muss ins Gefängnis

von Robert Braumann


 Foto: T. Raedlein
Foto: T. Raedlein | Foto: regionalHeute.de



Braunschweig. Wegen exhibitionistischer Handlungen und sexueller Nötigung verurteilt das Schöffengericht einen Braunschweiger am Mittwoch zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten, so die Braunschweiger Zeitung in einem Bericht.

Am 05.02.2016 gegen 03:40 Uhr in der Nacht soll der Mann eine Frau vom Parkplatz vor einem Haus in der Weststadt auf dem Nachhauseweg zu ihrer Wohnung verfolgt haben. Dabei soll er seinen Penis aus der Hose geholt und daran onaniert haben, als die Frau flüchtet soll der Mann ihr bis zu ihrem Wohnhaus gefolgt sein, auch ein Tritt gegen das Schienenbein, laute Schreie und die Flucht in den Fahrstuhl hätten den Mann nicht davon abgebracht zum Höhepunkt zu kommen. Danach soll sich der Angeklagte von der Geschädigten entfernt haben. 
Am 12.02.2015 zwischen 01:30 Uhr und 2:30 Uhr in der Nacht soll der Täter wiederum in der Braunschweiger Weststadt eine andere sich auf dem Nachhauseweg befindliche Geschädigte und Zeugin verfolgt haben. Der Mann soll ihr bis in den Fahrstuhl eines Mehrfamilienhauses gefolgt sein. Dort soll er in Kenntnis dessen, dass die Geschädigte ihm in diesem sehr engen kleinen Fahrstuhl schutzlos ausgeliefert gewesen sein soll, direkt neben der Zeugin stehend mit der einen Hand in der Hosentasche an seinem Geschlechtsteil Masturbationsbewegungen vollzogen haben, mit der anderen Hand habe er die Frau an der Brust begrapscht. Der Mann soll sich im Gefängnis in einer Sozialtherapie nun mit den Taten auseinandersetzen, heißt es im Bericht weiter.


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