Feuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern ist tabu


In der Nähe von Fachwerkhäusern darf auch in Braunschweig nicht geknallt werden. Symbolfoto:  Thorsten Raedlein
In der Nähe von Fachwerkhäusern darf auch in Braunschweig nicht geknallt werden. Symbolfoto: Thorsten Raedlein | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Zum bevorstehenden Jahreswechsel erinnert die Stadt Braunschweig an die bundesweit geltende Regelung im Sprengstoffrecht, wonach in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern kein Feuerwerk abgebrannt werden darf.


In einem Erlass des Landes wird konkretisiert, dass in einem Abstand von 200 Metern um Reet- und Fachwerkhäuser kein Höhenfeuerwerk sowie innerhalb der Wurfweite, also im Umkreis von rund 25 bis 30 Metern, keine handgeworfenen pyrotechnischen Gegenstände wie beispielsweise Böller gezündet werden dürfen.

Betroffen sind davon Stadtbereiche mit Reet- und Fachwerkhäusern wie in Riddagshausen, im Magniviertel einschließlich Löwenwall, in der Echternstraße, der Bruchstraße, am Burgplatz und am Wollmarkt. Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerk am Ritterbrunnen an der dem Rathaus zugewandten Seite des Schlosses bis etwa auf Höhe des nördlichen Reiterstandbildes mit ausreichendem Abstand zum Magniviertel. Gemeinsam mit der Polizei wird der Zentrale Ordnungsdienst der Stadt das Verbot überwachen und auch durchsetzen. Das Verbot, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen, gilt auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und von Kirchen.

Feuerwerkskörper (Kleinfeuerwerk der Klasse II) für Silvester dürfen vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden.


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