Braunschweig. Mit einer Öffentlichkeitsfahndung, neuen Erkenntnissen und einer Belohnung von 5000 Euro, versucht die Polizei den oder die Täter zu ermitteln, die Gegenstände auf die A39 gelegt haben und damit Autofahrer in Lebensgefahr brachten. Sechs Fälle sind bisher bekannt.
Die Polizei hat eine Sonderkommission gebildet, die sich mit der Aufklärung befasst. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Verdachts von versuchten Tötungsdelikten eingeleitet. Bislang geht es um sechs im Jahr 2016 bekannt gewordene Fälle im Bereich der sogenannten "Geitelder Brücke", wobei der letzte Vorfall am 21. Juni 2016 am gefahrenträchtigsten war. Täter hatten in beiden Fahrtrichtungen zwischen Salzgitter-Thiede und der Brücke Geitelder Straße zehn bis fünfzehn Kilogramm schwere Feldsteine deponiert, um offenbar Unfälle mit schweren Folgen auszulösen. Zwei Autos waren gegen 00.45 Uhr auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn in Richtung Braunschweig gegen das Hindernis auf der Fahrbahn geprallt. Ein 42-Jähriger konnte sein Fahrzeug beschädigt auf dem Standstreifen zum Halten bringen. Ein 41 Jahre alter Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und kam im Graben zum Stehen. Die weiteren Insassen dieses Wagens, eine Mutter mit ihren zwei Kindern, wurden vom Rettungsdienst betreut, blieben aber unverletzt. Bei der Anfahrt zum Unfallort kollidierte auch ein Streifenwagen der Autobahnpolizei mit einem etwa Fußball großen Stein, der mitten auf der Gegenfahrbahn in Richtung Salzgitter lag. Der Sachschaden liegt bei über einhunderttausend Euro.
Weitere Fälle
Seit Januar gab es weitere folgende Zwischenfälle, die wahrscheinlich dem oder den selben Tätern zugerechnet werden können. Am 20. Januar 2016 wurden zwei Fahrräder offenbar von der Brücke geworfen. Mehrere Verkehrsteilnehmer überfuhren eins davon, zeigten aber keine Schäden an. Bereits in der Nacht zuvor war ein Fahrrad von einer Funkstreife bemerkt und von der Fahrbahn entfernt worden. Am 04. Februar 2016 überfuhren mehrere Fahrzeuge kurz nach der Brücke der Kreisstraße 14 zwischen Salzgitter-Bleckenstedt und Lebenstedt ein auf der Überholspur liegendes Fahrrad. In der folgenden Nacht, am 05. Februar 2016, konnte der Fahrer eines Kleintransporters gerade noch einem auf der Fahrbahn liegenden Fahrrad ausweichen. Ermittlungen ergaben, dass das Rad in der Nacht zuvor in Braunschweig am Studentenwohnheim Bienroder Weg gestohlen worden war. Am 15. April 2016 rammte ein Sattelzug einen auf der Fahrbahn befindlichen Einkaufswagen. Dieser gehört zur Rewe-Filiale am Wendenring. Die Taten ereigneten sich immer nachts in der Zeit zwischen etwa 23.30 und 02.00 Uhr.
Viele Fragen
Die Sonderkommission hat nun insbesondere folgende Fragen: 1. Wer kann Angaben zu Herkunft der drei Fahrräder machen, die am 20. Januar 2016 eine Rolle spielten? Es handelt sich um ein grünes 26-Zoll Herrenrad, Marke "Vaterland" mit Kettenschaltung, ein grünes 26-Zoll-Hollandrad Super Sport. Das hintere Schutzblech ist zum Teil weiß lackiert, das Rücklicht falsch montiert, ein 26-Zoll silberfarbenes Herrenrad mit einer doppelten oberen Rahmenstange, Kettenschaltung und viereckigem Tacho. 2. Wer hat in der Nacht zum 05. Februar 2016 möglicherweise den Diebstahl des weißen Rades , Marke" Hercules" am Studentenwohnheim Bienroder Weg 54 beobachtet oder Personen gesehen, die mit dem Rad unterwegs waren? 3. Wer hat jemanden beobachtet, der vor dem 15. April 2016 am Rewe-Einkaufsmarkt einen Einkaufswagen entwendet hat? Dieser dürfte in der Nähe in ein entsprechend großes Fahrzeug verladen worden sein, um den Wagen zur Autobahn zu verbringen. 4. Wer hat zu den beschriebenen Tatzeiten verdächtige Personen oder Fahrzeuge insbesondere im Bereich der Brücke Geitelder Straße beobachtet? 5. Wer hat in der Nacht zum 21. Juni 2016 um Mitternacht herum Personen gesehen, die sich nahe der Autobahn aufhielten oder kurz auf der Fahrbahn stoppten, um dort Steine abzulegen? Aufgrund des Gewichtes gehen die Ermittler davon aus, dass diese nicht über weite Strecken getragen wurden. Auch die Auslobung einer Belohnung von 5000 Euro könnte Ansporn für eventuelle Mitwisser sein, sich der Polizei zu offenbaren. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Sie ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Hinweise bitte an Kriminaldauerdienst Braunschweig, Tel. 0531/476 2516.
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