Braunschweig. Am morgigen Donnerstag beginnt vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen eine 41-jährige Frau und einen 46-jährigen Mann, denen unter anderem schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Darüber berichtet das Landgericht in einer Pressevorschau.
Den Angeklagten wird in zwei von der Strafkammer miteinander verbundenen Anklagen schwerer Raub in zwei Fällen, davon ein Versuch, sowie gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen. Die Taten ereigneten sich am 29. und 30. September sowie am 29. November 2021. Auch zwei ältere Delikte vom 7. April und 8. Dezember 2019 werden zum Thema.
Opfer geschlagen und getreten
Am 29. September 2021 hätten die beiden Angeklagten die spätere Geschädigte, die in ihrer Wohnung Braunschweig zu Besuch gewesen sei, zu Unrecht eines Diebstahls beschuldigt. Im Verlaufe des Streits darüber hätten die Angeklagten die Frau festgehalten und mehrfach geschlagen, unter anderem mit den Fäusten ins Gesicht. Zudem hätten sie das Opfer gegen den Oberschenkel getreten und mit einem Gürtel auf den Rücken geschlagen. Infolge der Schläge habe sich das Hörgerät der Geschädigten gelöst und sei zu Boden gefallen.
Das der Frau aus der Tasche gefallene Handy habe einer der Angeklagten an sich genommen und behalten. Aus der auf dem Boden liegenden Geldbörse des Opfers habe die Angeklagte 250 Euro Bargeld herausgenommen und behalten. Aus Angst vor weiteren Schlägen habe die Geschädigte ohne Rückforderung ihres Eigentums die Wohnung verlassen, wobei die Angeklagten ihr dabei gedroht hätten, sie umzubringen für den Fall der Anzeigeerstattung. Das Geld und die Wertsachen hätten die Angeklagten zur Finanzierung ihres Drogenkonsums verwendet.
Mit Schwert bedroht
Am 30. September 2021 hätten die Angeklagten einen Mann aufgesucht, um ihn des Heroin-Diebstahls aus ihrer Wohnung zu bezichtigen. Der 46-jährige Angeklagte habe ein Schwert aus einer Tasche gezogen und in Richtung des geöffneten Fensters gerufen, er werde den Hund des Geschädigten köpfen und ihn fertigmachen und abstechen. Die Angeklagte habe sich in unmittelbarer Nähe zum Angeklagten aufgehalten und die gemeinsam geplante Tat gedeckt. Am 29. November 2021 habe der Angeklagte den gleichen Mann auf der Straße getroffen und habe diesem gegenüber unter anderem geäußert „Du blöder Wichser, mach deinen Hund fest, ich steche Dich ab. Wenn ich Dich morgen bei der DROBS treffe, mache ich Dich fertig".
Bereits am 7. April 2019 habe die Angeklagte - zwecks Beschaffung von Heroin - eine in Hannover wohnende Zeugin angerufen und sie aufgefordert ihr Geld zu geben, andernfalls würde sie mit dem ebenfalls Angeklagten nach Hannover kommen und sie verprügeln. Die Zeugin sei der Aufforderung nicht gefolgt.
Gedroht, ein Ohr abzuschneiden
Am 8. Dezember des gleichen Jahres hätten die Angeklagten einen Zeugen mehrfach per WhatsApp aufgefordert, ihnen Geld und falsche Rezepte zu beschaffen. Falls der Zeuge der Aufforderung nicht nachkommen würde, hätten die Angeklagten ihm mehrfach gedroht, unter anderem damit, ihm ein Ohr abzuschneiden, wenn er kein Bargeld habe oder beschaffe. Zur Durchsetzung ihrer Forderung seien die Angeklagten abends zum Wohnhaus des Zeugen in Braunschweig gefahren und hätten unter lauten Rufen den Zeugen aufgefordert zu ihnen runterzukommen sonst würden sie hochkommen und ihn „fertig machen“. Aufgrund der Eintreffens der herbeigerufenen Polizeibeamten sei es nicht zu einem Angriff auf den Zeugen gekommen.
Gegen die 41-jährige Angeklagte liegt eine weitere Anklage wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln (gewinnbringender Verkauf von Heroin) und Betäubungsmittelbesitz vor. Diese Anklage ist ebenfalls mit dem genannten Strafverfahren verbunden und wird mitverhandelt. Fortsetzungstermine sind für den 5. und 8. September angesetzt.
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