Gestohlenes radioaktives Material - Umweltministerium nennt weitere Details

Ende Oktober letzten Jahres wurden in Braunschweig und bei Gifhorn radioaktive Stoffe gefunden und sichergestellt, die von einem ehemaligen Mitarbeiter entwendet worden waren..

Das Material wurde einer Vorgängerfirma der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH gestohlen. Archivbild
Das Material wurde einer Vorgängerfirma der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH gestohlen. Archivbild | Foto: regionalHeute.de

Region. Ende Oktober letzten Jahres wurden in Braunschweig und bei Gifhorn radioaktive Stoffe vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gefunden und sichergestellt. Dabei handelte es sich zum einen um zwei Fläschchen mit Nickel-63-Lösung und zum anderen um eine umschlossene Strahlenquelle mit dem Radionuklid Plutionium-238 (Pu-238). Das Niedersächsische Umweltministerium hatte dazu Landtag und Öffentlichkeit informiert. Die Nickel-63-Lösung wurde, wie bereits veröffentlicht, im Jahr 2006 von einem ehemaligen Mitarbeiter bei dem Vorgängerunternehmen der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH, der QSA Global GmbH, entwendet. In einer Pressemitteilung veröffentlicht das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz weitere Details.



Aus ermittlungstaktischen Gründen habe man zu der „umschlossenen Strahlenquelle" jenseits der Stoffklasse bisher keine Details veröffentlichen können. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie und wo der Mitarbeiter in den Besitz der umschlossenen Strahlenquelle gelangt ist. Bisherige Medienberichte wurden zwar nicht dementiert, konnten daher aber bisher nicht offiziell bestätigt werden. Diese Informationen sind nun von der Staatsanwaltschaft Braunschweig zur Veröffentlichung freigegeben. Zu der am 28. Oktober 2021 in einem Einfamilienhaus bei Gifhorn gefundenen umschlossenen Strahlenquelle können seitens des Niedersächsischen Umweltministeriums damit folgende, ergänzende Angaben gemacht werden: Es handelt sich um das Radionuklid Pu-238 mit einer Aktivität von 1,11 GBq. Der radioaktive Stoff ist in eine Keramik eingebettet und zusätzlich von einer Kapsel aus Edelstahl umhüllt. Die für industrielle Anwendungen hergestellte umschlossene Strahlenquelle ist so beschaffen, dass sie ausschließlich niederenergetische Gammastrahlung mit einer Energie von 17,2 keV abgibt. Weiterhin befand sich die Strahlenquelle in einem Bleizylinder, der die Strahlung effektiv abgeschirmt hat. Eine Gefahr für die Umwelt, die Bevölkerung und die Einsatzkräfte bestand daher zu keinem Zeitpunkt.

Sicherheitsstandards wurden modifiziert


Die umschlossene Strahlenquelle mit dem Radionuklid Pu-238 wurde im Jahr 2006 zusammen mit der Ni-63-Lösung der QSA Global GmbH, einer Vorgängerfirma der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH, entwendet. Die Genehmigungsinhaberin erhöhte als Konsequenz im Jahr 2006 die Sicherungsmaßnahmen. Sie intensivierte die Kontrolle der Ein- und Ausgänge und schränkte den Zugriff auf die dort lagernde Aktivität weiter ein. Im Februar 2007 teilte die Genehmigungsinhaberin mit, dass eine Sicherheitsfirma deren modifizierte Sicherheitsstandards und Sicherheitsvorkehrungen überprüft hat und keine Mängel festgestellt hat.


Das Niedersächsische Umweltministerium begutachtet darüber hinaus derzeit unter Zuziehung von Sachverständigen erneut die Aufbewahrungs- und Sicherungsmaßnahmen der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen aus der Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter beim Umgang mit und bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen (SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe).

Kein Kernbrennstoff


Pu-238 ist ein Alpha-Strahler mit einer Halbwertszeit von 87,7 Jahren. Dieses Plutoniumisotop wird beispielsweise zur Kalibrierung von Messgeräten oder auch für Radionuklidbatterien verwendet. In Herzschrittmachern wurde bis in die 1980er Jahre Pu-238 mit einer hundertfachen Aktivität der gefundenen Quelle verwendet. Es handelt es sich nicht um einen Kernbrennstoff gemäß § 2 Absatz 1 des Atomgesetzes, sondern um einen sonstigen radioaktiven Stoff.


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