Braunschweig. Die Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass das Grillen in Park- und Grünanlagen der Stadt weiterhin untersagt ist. Dies gilt auch für die dort eingerichteten Grillplätze, weil eine Gefahr für die umliegenden Wiesen durch Funkenflug nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Regenfälle am Sonntag haben die Brandgefahr aufgrund der langanhaltenden Trockenheit in den Wochen zuvor nicht signifikant reduziert, teilt die Stadt Braunschweig mit. Aufgrund der vom Deutschen Wetterdienst vorhergesagten großen Hitze in den nächsten Tagen ist zudem kurzfristig mit einer erneuten Verschärfung der Gefahrensituation zu rechnen.
Verstöße gegen das Verbot können gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 der städtischen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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