Braunschweig. Der "Grüne Pfeil", der das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel unter bestimmten Voraussetzung ermöglicht, war in der ehemaligen DDR verbreitet und wurde nach der Wiedervereinigung auch in unserer Region mancherorts eingeführt. Inzwischen gibt es auch den Grünen Pfeil mit dem Zusatz, dass dieser nur für Radfahrer gilt. An einer Kreuzung in Braunschweig soll jetzt geprüft werden, ob hier diese Schilder angebracht werden können.
Bei einer Enthaltung stimmte der Stadtbezirksrat Mitte in seiner Sitzung Ende April einstimmig einem entsprechenden Prüfauftrag zu, den die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eingereicht hatte. Es geht um die Kreuzung zwischen Marienstift und St. Johannis.
Alle vier Richtungen werden geprüft
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung lasse neuerdings unter bestimmten Bedingungen zu, dass dort, wo Radverkehr an roten Ampeln eigentlich wartepflichtig wäre, ein Grünpfeil angebracht werden kann, der das Rechtsabbiegen für Radfahrende auch bei rotem Signal zulasse, heißt es in der Antragsbegründung. Die Verwaltung solle die Anbringung in alle vier Richtungen prüfen: von der Georg-Westermann-Allee kommend in die Leonhardstraße in Richtung Altewiekring, von der Kapellenstraße kommend in die Helmstedter Straße in Richtung Schillstraße, von der Leonhardstraße kommend in die Kapellenstraße in Richtung Schillstraße und von der Helmstedter Straße kommend in die Georg-Westermann-Allee in Richtung Nordosten.
So sieht das Schild aus, das hier bald hängen könnte. Foto: Alexander Dontscheff / Ratsinformationssystem der Stadt Braunschweig
Im Kreuzungsbereich gelte für den Radverkehr teilweise das Signal für Autos, teilweise gebe es ein eigenes Signal für den geradeaus fahrenden Radverkehr. Häufig sei zu beobachten, dass Radfahrende den Ampeln ausweichen würden und unzulässigerweise den Fußweg benutzten. Bei einigen Fahrtrichtungen würde das Rechtsabbiegen auf einen eigenen Radweg führen, sodass es dort keinen Konflikt mit dem Autoverkehr geben würde. Die Regel, dass Fußverkehr und querender Kfz-Verkehr auch bei grünem Pfeil Vorrang gegenüber dem Radverkehr habe, gelte sowieso. Durch Grünpfeile würden aber Gefahrenquellen beseitigt und der Radverkehr komfortabler.
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