Härtefallfonds der Stadt: Unternehmen können bis zu 30.000 Euro beantragen

Dieser Soforthilfefonds soll die Lücken von Bund und Land schließen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Verwaltung der Stadt Braunschweig hat heute dem Verwaltungsausschuss die Richtlinie für einen Soforthilfefonds für von der Coronavirus-Pandemie existenziell bedrohte Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige, Freiberufler sowie Kultureinrichtungen, Kulturschaffende und weitere Einrichtungen zur Entscheidung vorgelegt. Mit zunächst drei Millionen Euro will die Stadt Betroffenen helfen, die nicht oder nicht ausreichend von den Rettungsschirmen von Bund und Land profitieren. Dies berichtet die Stadt Braunschweig.


„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturdezernates, des Wirtschaftsdezernates und der Wirtschaftsförderung haben in den vergangenen Wochen viele Unternehmen und Kulturschaffende in der Krise beraten. Dabei und in Gesprächen mit den Kammern und Verbänden haben wir Bereiche identifiziert, in denen die Rettungsprogramme von Bund und Land Lücken aufweisen. Mit dem Vorschlag für einen eigenen Soforthilfefonds greifen wir diese Lücken auf“, so Oberbürgermeister Ulrich Markurth. Der Braunschweiger Härtefallfonds soll daher eine ergänzende Unterstützung für Wirtschaft, Kultur und weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in Braunschweig darstellen.

Antragsberechtigt sind dem Vorschlag zufolge Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen und kulturelle Einrichtungen mit bis zu 249 Beschäftigten. Sie können Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro erhalten, denen folgende Staffelung zugrunde liegen soll:

- weniger als sechs Erwerbstätige: bis zu 3.000 Euro (hierzu gehören auch sogenannte Soloselbstständige),
- weniger als zehn Erwerbstätige bis zu 5.000 Euro,
- weniger als 50 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro,
- weniger als 250 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro

Neben Unternehmen und kulturellen Einrichtungen sollen aber auch Kulturschaffende unterstützt werden, denen zum Beispiel durch coronabedingt abgesagte Engagements Einnahmen wegbrechen. Sie könnten bis zu 5.000 Euro erhalten, für Musikgruppen und künstlerische Ensembles soll die Förder-Obergrenze bei 6.000 Euro liegen. Diese fehlenden Einnahmen sind in den Bundes- und Landes-Rettungsschirmen in der Regel nicht förderfähig. Darüber hinaus sollen Kulturschaffende für bereits angefallene Kosten für Projekte, die nun nicht mehr oder nur verändert durchgeführt werden können, Kompensationen von bis zu 1.000 Euro erhalten.

Umlaufverfahren oder Präsenzsitzung?


Anhand der Rückmeldungen der Fraktionen im Verwaltungsausschuss entscheidet sich, ob der Beschluss per Umlaufverfahren gefasst werden kann oder eine Präsenzsitzung erforderlich wird. Diese könnte Anfang kommender Woche stattfinden. Parallel schafft die Stadtverwaltung zusammen mit der Braunschweig Zukunft GmbH die technischen und personellen Strukturen, damit das Antragsverfahren im Falle eines positiven Beschlusses in den darauffolgenden Tagen freigeschaltet werden kann.

„Die Verwaltung hat in einem großen Kraftakt die nun vorgeschlagene Richtlinie erarbeitet. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, unter anderem juristische Aspekte mit Blick auf Wettbewerbsrecht und Regelungen der EU. Viele Bereiche der Verwaltung sind in dieses Projekt eingebunden, das in unserer Stadt in dieser Dimension noch nie durchgeführt wurde“, so Markurth.


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