Hanfbar: Stadt hebt Ordnungsverfügung auf - Verbot bleibt

von Janosch Lübke


Die Stadt hebt die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung auf, aber das Wort des Gerichtes hat weiterhin Gültigkeit. Symbolfoto: pixabay
Die Stadt hebt die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung auf, aber das Wort des Gerichtes hat weiterhin Gültigkeit. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung für den Hanfblütentee der Hanfbar aufgehoben. Wie Hans Christian Wolters, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, gegenüber regionalHeute.de bestätigte, dürfe der Verkauf des umstrittenen Tees trotzdem nicht wieder aufgenommen werden.


Das Oberlandesgericht Braunschweig habe dem Hanfbar-Betreiber unter der Auflage aus der Untersuchungshaft entlassen, den Hanftee nicht weiter zu vertreiben. Wenn der Bar-Betreiber gegen diese Auflage verstoße, riskiere er eine erneute Verhaftung. Dass die Stadt Braunschweig nun ihrerseits die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ordnungsverfügung aufgehoben hat, habe den Hintergrund eine Verbots-Doppelung zu verhindern. "Das verwaltungsrechtliche Verbot der Stadt wird lediglich durch das juristische Verbot ersetzt", erklärt Wolters.

Gegenteiligen Medienberichten, die davon sprechen, dass die Hanfbar nun bald wieder ihren Tee verkaufen dürfte, nimmt Wolters damit den Wind aus den Segeln. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig bereite derzeit die Anklage gegen die Hanfbar vor, die bis zum Ende des Jahres stehen solle.

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