Holzmoor: Kammmolch und Knoblauchkröte nur Einzelfälle


Nur diese eine Knoblauchkröte wurde auf dem Baugelände „Holzmoor Nord“ gefunden. Foto: Borek Immobilien GmbH
Nur diese eine Knoblauchkröte wurde auf dem Baugelände „Holzmoor Nord“ gefunden. Foto: Borek Immobilien GmbH | Foto: privat

Braunschweig. Die Erhebung durch die Gutachter der Planungsgemeinschaft LaReG brachte die Gewissheit, dass das zukünftige Baugelände „Holzmoor Nord“ für streng geschützten Amphibienarten eine sehr geringe Bedeutung als Landlebensraum hat. Das teilt die Borek Immobilien GmbH & Co. KG mit.


„Wir sind allen Auflagen des Naturschutzes streng nachgekommen. Jetzt werden wir die vorbereitenden Arbeiten auf dem Grundstück zeitnah fortsetzen können“, sagt Patrick Mehr, Kaufmännischer Leiter der Borek Immobilien GmbH. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde kann nun die Wurzelrodung auf der ehemaligen Kleingartenanlage beginnen. Die Untersuchungen haben zu keinen Verzögerungen des Planungsfortschrittes geführt.

Auf dem rund 70.000 Quadratmeter großen Areal im Stadtteil Querum will das Unternehmen ein städtebaulich attraktives Wohnquartier mit überwiegend Mietwohnungen errichten. Es werden mehr als 600 Wohneinheiten entstehen. Damit soll dem erfreulichen und kontinuierlichen Anstieg der Bevölkerungszahlen in Braunschweig Rechnung getragen werden. Das Wohnen soll dabei stets einen Bezug zur Natur behalten. Die Architektur der Stadthäuser und Stadtvillen variiert, so dass sich kein stereotypisches Gesamtbild ergeben wird.

Nur Einzeltiere entdeckt


Die aufwändige Zaunkartierung zur Erfassung der in die Wabeniederung abwandernden Amphibien war nach einem Hinweis eines ehemaligen Bewohners auf ein mögliches Vorkommen der Knoblauchkröte nötig geworden. Die Knoblauchkröte zählt nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zu den streng geschützten Arten. Im abschließenden LaReG-Kartierbericht heißt es dazu: „Bei den Kontrollen der Amphibienzäune wurde lediglich ein Einzeltier entdeckt. Eine einzelne Knoblauchkröte konnte am 5. April am westlich der Vorhabenfläche befindlichen Zaun gefunden werden. Dabei handelte es sich um ein adultes Weibchen. Da keine weiteren Knoblauchkröten an den Zaun anwanderten, weist die Vorhabenfläche als Landlebensraum der Art eine sehr geringe Bedeutung auf.“ Vom ebenfalls streng geschützten Kammmolch wurde auch nur ein einzelnes Exemplar registriert.

Insgesamt wurden sieben Amphibienarten angetroffen. Neben der Knoblauchkröte und dem Kammmolch wurden zudem die ungefährdeten und bereits im Jahr 2015 nachgewiesenen Arten Erdkröte, Grasfrosch, Teichfrosch, Teichmolch und Bergmolch gefunden. Der zwischenzeitlich verlängerte Zaun bleibt bis auf weiteres als Schutzzaun stehen, um eine Rückwanderung der Amphibien in das Plangebiet zu verhindern.

Kammmolch lebtöstlich der Bevenroder Straße


Im Zuge der Zaunkartierung wurden auch insgesamt sechs Gewässer außerhalb des Untersuchungsgebietes auf Amphibien-Vorkommen begutachtet. In drei Gewässern in der Wabeniederung sowie dem Regenrückhaltebecken westlich vom Holzmoor Nord wurde der Kammmolch nur vereinzelt festgestellt. In den beiden vegetationsreichen Gewässern östlich der Bevenroder Straße in knapp 1.000 Meter Entfernung jedoch in größerer Anzahl. Geeigneter Landlebensraum steht hier im direkten Umfeld der Gewässer zur Verfügung. Rufnachweise der Knoblauchkröte liegen aus der Niederung von Wabe und Mittelriede vor, die Art konnte aber an den Untersuchungsgewässern nicht nachgewiesen werden.


„Wir erfüllen selbstverständlich alle notwendigen Kompensationsanforderungen in Bezug auf den Naturschutz. Wir stehen in allen baurechtlichen Fragen in engem Kontakt mit der Stadt und gehen jetzt davon aus, dass im nächsten Jahr das Bebauungsplanverfahren für einen ersten Abschnitt abgeschlossen und entsprechende Baurechte geschaffen werden können“, erklärt Patrick Mehr. Bereits die Forderung der Stadt nach sozialverträglichen und einvernehmlichen Lösungen für die zuvor bestehenden Pacht- und Wohnmietverhältnisse auf dem Grundstück hatte die Borek Immobilien GmbH umgesetzt.

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