Braunschweig. In der Stadt Braunschweig kostet ein Ausweis für einen Anwohnerparkplatz 30,70 Euro. Und das schon seit den 1990er Jahren. Bis vor einigen Jahren war es rechtlich auch gar nicht möglich, mehr als den Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen. Doch dies hat sich 2020 geändert. Theoretisch könnte die Stadt also an der Preisschraube drehen. Die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und BIBS / Robert Glogowski hatten nun genau dies in einem Antrag gefordert, der aber vom Rat am gestrigen Dienstag mit großer Mehrheit abgelehnt wurde.
Silke Arning (BIBS) sprach bei der Einbringung des Antrags vom Flächendruck, der stetig ansteige. Wer mehr Fläche nutze, müsse auch mehr bezahlen. Zudem könne die Gebührenerhöhung eine Lenkungsfunktion hin zu kleineren Fahrzeugen haben.
Preise verzehnfachen?
Laut Antrag sollten sich die Bewohnerparkausweisgebühren ab 2029 aus einem Jahresgrundbetrag von 40 Euro multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite des Fahrzeugs in Metern berechnen. Wie es im Antrag heißt, würden dann künftig im Jahr zwischen 180 Euro (Smart for two) und 424 Euro (Mercedes S‑Klasse) fällig werden. Ein VW Golf-Parkplatz würde 306 Euro kosten, also etwa das Zehnfache der jetzigen Gebühr.
Eine derartige Erhöhung sei den Menschen nicht vermittelbar, befand Ratsfrau Susanne Hahn (SPD). Zumal man mit so einem Ausweis ja keinen gesicherten Parkplatz habe, sondern nur das Recht, auf einem zu stehen. Zudem habe es sich der Rat mit der Verabschiedung des Mobilitätsentwicklungsplans zur Aufgabe gemacht, perspektivisch auch die Parkplatzsituation in der Stadt zu überprüfen. Davon losgelöst einen solchen Antrag zu stellen, sei also nicht zielführend.
Großes Auto - großer Geldbeutel?
Deutliche Kritik gab es auch von Maximilian Pohler (CDU) und Stefan Wirtz (AfD). Beide kritisierten, dass der Vorschlag unsozial sei. Die Vorstellung "großes Auto gleich großer Geldbeutel" sei ein Irrglaube. Gerade Familien mit Kindern benötigten ein großes Auto, hätten aber meist nicht viel Geld. Gleiches gelte für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder Handwerker. Der Verwaltungsaufwand zur Berechnung der individuellen Gebühren sei zudem so groß, dass er die höheren Gebühren auffresse, vermutete Pohler. Auch aus ökologischer Sicht könne ein großes Elektro-SUV bessere Emissionswerte aufweisen, als ein alter Benziner-Kleinwagen.
Wirtz rechnete zudem vor, dass durch die Maßnahme auch keine zusätzlichen Flächen, die man entsiegeln könne, entstünden. Denn die Größe der Autos und deren Platzbedarfe blieben ja gleich. Es würde für die Nutzer nur teurer.
Zweiter Schritt vor dem ersten
Auch die Fraktion. BS stimmte dem Antrag nicht zu, sondern enthielt sich. Thomas Behrens (Volt) fand den Ansatz zwar richtig, es sei aber der zweite Schritt vor dem ersten. Es gebe zu wenige Anwohnerparkplätze. Erst wenn man gewährleisten könne, dass Anwohner auch nach 15 Uhr sicher einen Parkplatz fänden, könne man an der Preisschraube drehen. Behrens hoffe, dass diese Überlegungen in die Planungen des Mobilitätsentwicklungsplans einfließen.

