Kinder für das Schuljahr 2024/2025 jetzt anmelden

Die frühzeitige Anmeldung ist notwendig, da die Schulen bei Nicht-Kita-Kindern einen Test zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse durchführen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025, am 1. August 2024, werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 1. Oktober 2024 ihren 6. Geburtstag feiern. Die schulpflichtigen Kinder sind von ihren Erziehungsberechtigten in der Anmeldewoche vom 8. bis zum 12. Mai 2023 möglichst kontaktlos bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule anzumelden. Das teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemeldung mit.



Soweit die Anmeldebögen nicht von den Grundschulen übersandt worden sind, stehen diese auf den jeweiligen Homepages der Schulen zur Verfügung. Ist die zuständige Grundschule nicht bekannt, kann diese an einer dem Wohnsitz nahe gelegenen Grundschule, im Internet unter der Adresse www.braunschweig.de/rundumdieschule oder bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule, unter den Telefonnummern 0531 / 470-3229 oder 470-3876 erfragt werden.

Einschulung kann verschoben werden


Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, durch schriftliche Erklärung den Einschulungstermin um ein Jahr hinauszuschieben. Die Erklärung ist bis spätestens zum 1. Mai 2024 in der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule einzureichen.

Die frühzeitige Anmeldung ist notwendig, da die Schulen bei Kindern, die im Schuljahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen, einen Test zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse durchführen. Die Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, besuchen ein Jahr lang besondere Sprachfördermaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung deutscher Sprachkenntnisse. Besuchen schulpflichtige Kinder eine Kindertagesstätte, erhalten sie die Sprachförderung dort.

Anmeldungen zur Förderschule


Die Anmeldefrist vom 8. bis zum 12. Mai gilt ebenso für Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Eltern von Kindern mit geistigen Beeinträchtigungen, die zum Schuljahresbeginn 2024/2025 schulpflichtig werden, werden gebeten, innerhalb der Anmeldefrist telefonisch mit der Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, Oswald-Berkhan-Straße 4, 38118 Braunschweig, unter der Telefonnummer 0531 58116-13 Kontakt aufzunehmen.

Eltern von Kindern mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen, die zum Schuljahresbeginn 2024/2025 schulpflichtig werden, werden gebeten, innerhalb der Anmeldefrist telefonisch mit der Hans-Würtz-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Kruppstraße 24a, 38126 Braunschweig, unter der Telefonnummer 0531 68037-0 Kontakt aufzunehmen.

Anmeldung von "Kann-Kindern"


Kinder, die nach dem 1. Oktober 2024 den sechsten Geburtstag begehen und auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits eingeschult werden sollen (sogenannte "Kann-Kinder"), sind erst in der Anmeldewoche im Mai 2024 bei der zuständigen Grundschule anzumelden.
Auch Anmeldungen für den Jahrgang 5 der weiterführenden Schulen sollen in diesem Jahr wieder persönlich in den Schulen erfolgen. An Gesamtschulen haben Eltern dazu von Dienstag, 2. Mai bis Donnerstagvormittag, 4. Mai Gelegenheit. Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien nehmen von Donnerstag, 11. bis Montag, 15. Mai 2023 Anmeldungen entgegen.

Die Anmeldebögen stehen auf den jeweiligen Homepages der Schulen zur Verfügung. Nähere Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit der Schulsekretariate sowie die Anmeldebögen der weiterführenden Schulen im Internet unter der Adresse www.braunschweig.de/lebeninbraunschweig/schuleundbildung/schulen. Die Abgabe der Bögen samt erforderlicher Unterlagen soll an den Grundschulen per Posteinwurf oder postalischer Übersendung erfolgen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Anmeldungen rechtzeitig innerhalb der Anmeldefristen bei den Schulen eingehen. Bei den weiterführenden Schulen soll die Abgabe der Unterlagen an den Schulen persönlich innerhalb der Anmeldefrist erfolgen.


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