Ladendieb gefasst: Urteil folgte auf dem Fuße


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Symbolfoto: Archiv | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. In einer präparierten Tasche verstaute ein Ladendieb seine hochwertige Beute, bezahlte sie aber nicht. Weil er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde er festgenommen und am Folgetag im Rahmen des beschleunigten Verfahrens am Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Das berichtet die Polizei.


Bereits am Dienstagmittag beobachtete ein Mitarbeiter eines Supermarkts in Stöckheim einen 24-jährigen Mann, der Waren in seine mitgeführte Einkaufstasche legte. Beim Verlassen des Markts bezahlte er die Ware jedoch nicht. Daher sprach der Mitarbeiter den Mann an und bat ihn in sein Büro.

Es stellte sich heraus, dass der Mann unter anderem zwölf Flaschen Alkohol und elf Sets mit Aufsätzen für elektrische Zahnbürsten entwendet hatte. Die Waren hatten einen Wert von mehr als 640 Euro. Die hinzugezogene Polizei nahm den Mann vorläufig fest. Da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, war die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Mann eher untertauchen würde, als sich dem Strafverfahren zu stellen.

Da davon auszugehen war, der Mann würde den Alkohol und die Zahnbürstenaufsätze weiterverkaufen, um einen Profit zu erlangen, ermittelte die Polizei wegen des gewerbsmäßigen Diebstahls. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig beantragte beim Amtsgericht Braunschweig die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens. In diesem Rahmen wurde der Weißrusse schon am Mittwoch zu einer Geldstrafe verurteilt.

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