Ladendieb mit Messer bewaffnet - Er führte auch Drogen mit sich

Der 37-Jährige Göttinger muss sich wegen räuberischen Diebstahls und Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz verantworten.

Der Ladendieb wollte das Geschäft verlassen und drohte den Mitarbeitern Schläge an. Symbolbild.
Der Ladendieb wollte das Geschäft verlassen und drohte den Mitarbeitern Schläge an. Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Am Samstagmorgen um 8:00 Uhr wurde ein 37-jähriger Mann aus Göttingen in einem Supermarkt nahe des Braunschweiger Bahnhofs dabei beobachtet, wie er diverse Waren in eine mitgebrachte Tasche steckte. An der Kasse bezahlte er jedoch weder den Alkohol noch die Bekleidungsgegenstände, sodass die Mitarbeiter des Markts den Mann auf sein Verhalten ansprachen. Er weigerte sich jedoch mit ins Büro zu kommen und drohte den Mitarbeitern Schläge an, wenn sie ihn nicht gehen ließen. Um die Situation zu deeskalieren, ließen sie den Ladendieb mit seiner Beute das Geschäft verlassen, folgten ihm aber zu Fuß und informierten zeitgleich die Polizei. Der 37-Jährige wurde von der Polizei durchsucht, dabei fanden die Beamten ein Einhandmesser und Drogen bei ihm. Dies berichtet die Polizei.


Die Beamten trafen den 37-Jährigen sowie die Zeugen in unmittelbarer Nähe an.

Bei der Durchsuchung fanden sie nicht nur das Diebesgut, sondern auch ein Einhandmesser, das der Mann in seiner Bauchtasche mitführte. Sie stellten es ebenso es sicher wie diverse Substanzen, die als Betäubungsmittel eingestuft werden konnten.

Aufgrund der Drogenmenge regte die Staatsanwaltschaft Braunschweig beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes an. Diesem kam das Gericht nach. Die Göttinger Polizei durchsuchte die Wohnung, konnten aber keine tatrelevanten Gegenstände auffinden.

Im Anschluss an diese Maßnahmen durfte der Ladendieb die Dienststelle in Braunschweig wieder verlassen.

Ihn erwarten nun Verfahren wegen räuberischen Diebstahls sowie wegen der Verstöße gegen des Betäubungsmittel- und Waffengesetz.


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