Lockerung der Corona-Maßnahmen: Erste Änderungen bei Stadtbibliothek und Zulassungsstelle

Ab dem morgigen Montag werden die Lockerungen der Corona-Auflagen schrittweise spürbar sein. Zunächst kann man Medien in der Stadtbibliothek zurückgeben und einmal in der Woche öffnet die Zulassungsstelle.

Es wird geprüft, welche Einrichtungen nach und nach geöffnet werden können (Symbolbild).
Es wird geprüft, welche Einrichtungen nach und nach geöffnet werden können (Symbolbild). | Foto: Pixabay

Braunschweig. Das Land Niedersachsen hat die Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus veröffentlicht. Damit wird es möglich, in den kommenden Wochen bestimmten Einrichtungen und Betrieben die Öffnung unter Berücksichtigung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Reduzierung des Infektionsrisikos zu ermöglichen. Darüber informiert die Stadt Braunschweig.


Nach dieser Verordnung wird es beispielsweise möglich sein, die Stadtbibliothek wieder zu öffnen. Auch in Verwaltungsbereichen werden Öffnungen erfolgen müssen, da zum Beispiel auch Autohäuser öffnen werden und insofern auch die Zulassungsstelle dem Rechnung trägt. Da das Corona-Infektionsrisiko jedoch weiterhin besteht und nach wie vor die Unterbrechung von Infektionsketten eines der prioritären strategischen Ziele ist, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, müssen bei einer Öffnung städtischer Einrichtungen und Verwaltungsbereiche bestimmte Zugangsregelungen und Hygienemaßnahmen definiert und beachtet werden.

Priorität: Infektionsketten unterbrechen


Um zu klären, welche Maßnahmen und Schutzmechanismen individuell in jedem Bereich erforderlich sind, um das Infektionsrisiko sowohl für Beschäftigte als auch Bürger bei einer Öffnung und damit verbundenen persönlichen Kontakten möglichst gering zu halten, hat Oberbürgermeister Ulrich Markurth eine entsprechende Abfrage in allen Dezernaten verfügt, um die Voraussetzungen und nötigen Maßnahmen für die jeweiligen Bereiche bei einer Wiederöffnung zu klären.

Wiedereröffnung wird geklärt


Nach Bewertung der Ergebnisse und Umsetzung der zwingend notwendigen Maßnahmen wird über die Öffnung von Einrichtungen und Verwaltungsbereichen kurzfristig unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen entschieden. Vor diesem Hintergrund werden die verfügten Schließungen von Einrichtungen und die Einschränkungen im Publikumsverkehr in Verwaltungsbereichen der Stadt Braunschweig grundsätzlich bis zum 25. April verlängert. Sofern unter Beachtung der entsprechenden Schutzmechanismen möglich, können jedoch auch vorzeitige Öffnungen erfolgen.

Stadtbibliothek


So können ab morgigem Montag, den 20. April, die Bürger ausgeliehene Medien in der Stadtbibliothek in einem ersten Schritt auf dem Weg zur Wiedereröffnung bereits wieder zurückgeben. Diese Rückgabe geschieht aus Sicherheitsgründen kontaktlos im Eingangsbereich der Bibliothek. Dafür wird der Haupteingang der Stadtbibliothek von Montag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Medien, die in den Zweigstellen im Heidberg und in der Weststadt ausgeliehen wurden, können ebenfalls in der Stadtbibliothek im Schloss zurückgegeben werden. Ein zweiter Schritt sieht dann eine Öffnung mit begrenzter Besucherzahl und Einhaltung der Abstandsregeln vor. Gebühren für ausgeliehene Medien fallen derzeit weiterhin nicht an.

Zulassungsstelle


Des Weiteren wird die Zulassungsstelle ab Montag Autohändlern die Möglichkeit einräumen, einmal die Woche gebündelt Unterlagen zur Zulassung einzureichen. Dies geschieht, da Autohäuser ab diesem Zeitpunkt auch wieder öffnen dürfen. Die Stadt wird dazu in Kontakt mit den Autohändlern treten. Grundsätzlich sind Zulassungen auf Antrag von Privatpersonen weiterhin noch nicht möglich. In Notfällen bearbeitet die Straßenverkehrsabteilung aber bereits Zulassungsanträge in systemrelevanten Fällen und bei wirtschaftlichen und persönlichen Notfällen.


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