Manczak-Prozess: Warum packt der Zeuge erst jetzt aus?

Beinahe ein Jahr nach dem Verschwinden des 51-Jährigen aus Groß Döhren hat sich nun ein weiterer Zeuge gemeldet.

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Auch am heutigen Verhandlungstag schweig der Angeklagte (rechts).
Auch am heutigen Verhandlungstag schweig der Angeklagte (rechts). | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Tag 12 im Prozess um den Vermissten und mutmaßlich ermordeten Karsten Manczak. Eigentlich sollte in diesem Prozess, in dem ein 51-jähriger Bundespolizist des Mordes angeklagt ist, schon längst das Urteil gefallen sein. Doch weitere Zeugen wurden durch die Kammer geladen, um die Beweisaufnahme zu vervollständigen. Am heutigen Freitag sagte ein Zeuge aus, der erst spät in diesem Verfahren zu Wort kommt. Er will kurz nach dem Verschwinden des Karsten Manczak eine leblose Person in dessen Auto gesehen haben.



Seit etwa drei Monaten läuft der Prozess vor dem Braunschweiger Landgericht, neun Monate sitzt der Angeklagte Martin G. in U-Haft, eine Vielzahl von Zeugen wurde befragt und Gutachter sagten aus. Doch erst jetzt meldete sich ein Zeuge, der am 13. April 2021, dem mutmaßlichen Tattag, eine Beobachtung gemacht haben will, die bei der Kammer einige Fragen aufwarf. Beispielsweise die, weshalb sich der Mann erst zehn Monate nach seiner Beobachtung bei der Polizei meldete. Er habe schlechte Erfahrungen gemacht und das Vertrauen in die Justiz verloren, erklärte der 57-Jährige aus Osterode am Harz sein verzögertes Handeln. Letztendlich habe er sich dann aber doch entschieden, sich bei der Polizei zu melden und das zu schildern, was er am 13. April zwischen 11 und 11:30 Uhr auf der A7 bei Hannover gesehen hatte.


Der "blaue Klaus"


Auf dem Weg zu seiner sterbenden Mutter, die er an diesem Tag noch einmal besuchen wollte, sei ihm im Raum Hannover ein Auto aufgefallen, an dessen Farbe und vor allem Kennzeichenfragmente er sich gut erinnern könne. Die Buchstaben "KK", wie die Initialen des Namens seines Freundes, habe er erkannt. Da sei er sich hundertprozentig sicher. Und dass das Auto blau war, wisse er auch genau, weil er dies und das Kennzeichen mit eben diesem Freund assoziierte, den man früher den "blauen Klaus" nannte, versicherte der Mann. Woran er sich auch noch genau erinnern könne, sei eine Person auf dem Rücksitz des Autos. Diese habe "scheiße ausgesehen". So, als ob sie dringend einen Arzt bräuchte oder gar in ein Krankenhaus gehöre. Wie die Person genau aussah und ob es sich sogar um Karsten Manczak gehandelt haben könnte, könne er nicht sagen. Auch nicht, weshalb er so sicher war, dass die Person hilflos und krank wirkte. Es sei einfach so von ihm wahrgenommen worden. Möglicherweise habe er das aus der Haltung geschlossen, vielleicht auch aus dem Gesichtsausdruck. Doch das Gesicht will der Mann gar nicht genau erkannt haben, wie er zuvor aussagte.


Am Steuer habe eine Person gesessen, die er auch nicht weiter beschreiben könne. Lediglich, dass der Fahrer oder die Fahrerin einen Kapuzenpulli anhatte und dass die Kapuze über den Kopf gezogen gewesen sei. Das alles habe sich in nur wenigen Sekunden abgespielt, aber dennoch sei er sich sicher, dass er es genau so beobachtet habe, erklärt der Zeuge beharrlich. "In den zwei Sekunden, die ich für das hintere Fenster gehabt habe, habe ich sofort erkannt, dass dieser Mensch - ich würde sogar sagen Mann - hilfebedürftig war."



Der Vorsitzende Richter, Dr. Ralf Michael Polomski, äußerte in seiner Befragung leichte Zweifel an der Aussage des nun aufgetauchten Zeugen und hakte nach. Wie will der Mann im Fahren, auf der Autobahn, in nur wenigen Augenblicken durch eine getönte Scheibe - denn die hatte das Auto von Karsten Manczak - diese Situation wahrgenommen haben? Das ginge, denn so dunkel sei die Scheibe nicht gewesen, das hätte auch die Polizei später bestätigt, sagt der Zeuge aus.

Zeuge trifft sich vorab mit Manczaks Schwester


Gekannt habe er Karsten Manczak nicht, auch nicht den Angeklagten, sagt der 57-Jährige. Jedoch die Schwester von Karsten Manczak, die gleichzeitig die Ex-Schwägerin des Angeklagten Martin G. ist, sei eine Bekannte von ihm, räumt er ein. Mit ihr habe es nach dem 13. April einige Male Kontakt gegeben. Einmal im vergangenen Sommer. Da hatte Marion G. ihm vom Verschwinden ihres Bruders berichtet. Und auch, dass dieser wohl ermordet worden sei und ihr Ex-Schwager der Täter sein soll.

Beim damaligen Telefonat habe er dazu nichts gesagt, versicherte der Zeuge der Kammer. Erst bei einem Treffen im vergangenen Dezember oder Januar habe er ihr seine Beobachtungen geschildert. Kurz darauf habe er sich dann doch entschieden, sich bei der Polizei zu melden. Die hätte ihn auf eine "unangenehme Person" während des Prozesses hingewiesen. Und auch Manczaks Schwester hatte zwei Tage vor dem heutigen Prozesstag diese Aussage getroffen. Wer damit gemeint war, dürfte den Anwesenden im Gerichtssaal schnell klar gewesen sein. Und auch Strafverteidiger Martin Nitschmann spitzte die Ohren - war er es doch, von dem die Rede war. Die Aussage, ein Polizeibeamter habe den Zeugen schon "vorgewarnt" kam entsprechend bei dem Bonner Anwalt an. Er kündigte an, dem auf den Grund gehen zu wollen, wenn besagter Beamter in der kommenden Woche noch einmal aussagt.


Urteil frühestens im April erwartet


Längst sollten im Fall Manczak bereits die Plädoyers gesprochen und ein Urteil gefallen sein. Doch die Beweisaufnahme ist noch längst nicht abgeschlossen, sodass weitere Hauptverhandlungstermine erforderlich sind, um weitere Zeugen zu vernehmen. Wie Richter Polomski heute mitteilte, werden weitere sechs Termine für März und April angesetzt. Demnach könnte das Urteil am 19. April am Landgericht Braunschweig fallen. Für den Angeklagten würde das bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe bedeuten.


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