Mehr Fördergelder für Waldkindergartengruppen

Beim Betrieb von Waldkindergärten entstehen besondere Kosten. Der Rat hat nun neue Förderrichtlinien beschlossen.

Ein Bauwagen ist wichtige Voraussetzung für eine Waldkindergartengruppe.
Ein Bauwagen ist wichtige Voraussetzung für eine Waldkindergartengruppe. | Foto: Till Eulenspiegel e.V.

Braunschweig. Rückwirkend zum 1. August 2022 stehen den Waldkindergartengruppen in Braunschweig mehr kommunale Fördermittel in Höhe von 48.000 Euro zu. Die neuen Richtlinien für Waldkindergärten hatte die SPD-Ratsfraktion im Januar 2022 beantragt. Sie wurden Ende September im Rat mehrheitlich beschlossen. Das berichtet die SPD-Ratsfraktion in einer Pressemitteilung.



Annette Schütze, jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, begrüßt den Ratsbeschluss: „Waldkindergärten haben besondere Bedarfe, die bislang in den Förderrichtlinien nicht berücksichtigt wurden. Sie erhalten jetzt eine eigene Fördersystematik. Die zwei bereits geförderten Waldkindergartengruppen bekommen jährlich rund 24.000 Euro pro Gruppe mehr." So werden bereits bestehende Waldkindergartengruppen entlastet und die Gründung von neuen Gruppen erleichtert. Dies entspricht der zunehmenden Nachfrage der Familien in Braunschweig.

Totholz, EPS und schlechtes Wetter


Beim Betrieb von Waldkindergärten entstehen besondere Kosten für die Instandhaltung der erforderlichen Bauwagen, für die Nutzung des Waldstücks inklusive der Entfernung von Totholz und dem Eichenprozessionsspinner sowie für den Betrieb einer Notunterkunft bei anhaltend schlechtem Wetter. Die zusätzlichen Fördermittel sollen diese Kosten abdecken. „Durch die nun auskömmliche Förderung sollen auch weitere Gruppen entstehen können. So werden wir dem Bedarf der Familien gerecht“, erläutert Schütze den Grund für die Änderung der Richtlinie.


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