Mehrere Menschen mit Stange verdroschen - 48-Jähriger vor Gericht

Selbst einen Polizisten soll er mit der Stange angegriffen haben.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Einem 48-jährigen Angeklagten, der derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, wird vorgeworfen, im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit unter anderem auf mehrere Menschen mit einer Aluminiumstange eingeschlagen zu haben. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landgerichts Braunschweig hervor.



Mit dem Fahrstuhl sei er aus seiner Wohnung in das Erdgeschoss gefahren und dort auf eine Zeugin getroffen zu sein, die er wortlos mehrfach mit einer circa 60 Zentimeter langen Aluminiumstange geschlagen habe, bis diese in ihre Wohnung zurückgekehrt sei. Als diese nach etwa 2 bis 3 Minuten ihre Haustür erneut geöffnet habe, soll er zudem in Richtung ihres Gesichts gespuckt haben, woraufhin die Geschädigte die Polizei rief.

Handgemenge mit Obstmesser


Anschließend soll sich der Angeklagte in ein in unmittelbarer Nähe befindliches Lebensmittelgeschäft begeben und dort mit Ware im Wert von 3,38 Euro versucht, den Kassenbereich zu passieren, ohne die Ware zu bezahlen. Als er von einem Zeugen angesprochen worden sei, habe er auch diesen mit der Aluminiumstange geschlagen. Als ein weiterer Zeuge den Angeklagten am Passieren des Kassenbereichs habe hindern wollen, sei es mit dem Angeklagten, der weiterhin ein Obstmesser in der Hand gehalten habe, zu einem Handgemenge gekommen. Letztlich sei ihm die Flucht, ohne die Ware, gelungen.


Danach habe sich der Angeklagte zu seinem Wohnhaus begeben, wo sich mehrere Polizeibeamte im Zusammenhang mit der ersten Tat befunden hätten. Nachdem diese den Angeklagten angesprochen und erfolglos zum Stehen aufgefordert hätten, sei dieser ins Treppenhaus geflüchtet, wo er zu Fall kam. Der Angeklagte habe versucht, sich der Fixierung durch die Beamten zu entziehen, indem er sie ebenfalls mit der mitgeführten Aluminiumstange geschlagen habe. Hierdurch sei es ihm gelungen, sich loszureißen und in seine Wohnung zu flüchten.

Weiterer Widerstand


Die Wohnung sei dann mittels Zweitschlüssels geöffnet worden und der Angeklagte nach weiterem Widerstand mit der Aluminiumstange fixiert worden. Auch bei dem Transport und der anschließenden Einweisung habe er weitere Widerstandshandlungen vorgenommen. Die Staatsanwaltschaft strebt unter anderem die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.


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