Münzen im Mund und Drogen im Blut: Fahrerin von A 36 geholt


Symbolfoto: Archiv
Symbolfoto: Archiv | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Einige Probleme bereitete eine 25-jährige Autofahrerin der Polizei in der Nacht zu Samstag. Zunächst fuhr sie Schlangenlinien auf den Autobahnen A 391 und A 36, dann leistete sie gegen eine Blutprobe Widerstand und schließlich war da noch das Rätsel mit den Münzen im Mund.


Gegen 2 Uhr war einer Polizeistreife auf der Autobahn ein VW Passat aufgefallen, der deutliche Schlangenlinien fuhr,
plötzlich ohne ersichtlichen Grund stark abbremste und die Fahrt mit etwa 30 km/h fortsetzte. Nach mehreren Versuchen konnte das Fahrzeug von der Autobahn geführt und die 25-jährige Fahrerin kontrolliert werden.

Wie die Polizei berichtet, gab die Frau an, am Freitag eine Zahn-OP gehabt zu haben und sie daher so schlecht sprechen könne. Als die Polizeibeamten im Fahrzeug diverse angebrochene Flaschen Alkohol erblickten, vermuteten sie jedoch eher, dass sie vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert hatte. Daher boten sie der Frau einen Alcotest an, dem sie auch zustimmte. Allerdings war es ihr nicht möglich, diesen auch durchzuführen. Der Grund überraschte die Beamten, denn die Frau hatte zahlreiche Münzen im Mund, die wohl auch für die undeutliche Aussprache verantwortlich waren.

"Sie wehrte sich mit Händen und Füßen"


Warum die Frau die Münzen im Mund hatte, ist nicht bekannt. Schließlich räumte die junge Frau ein, keinen Alkohol getrunken sondern Marihuana geraucht zu haben, woraufhin die Polizeibeamten die Entnahme einer Blutprobe ankündigten. Trotz guten Zuredens weigerte sich die 25-Jährige massiv dagegen, sich von einem Arzt Blut abnehmen zu lassen, und wehrte sich mit Händen und Füßen. Daher musste sie von mehreren Beamten festgehalten werden, um dem Arzt die Blutentnahme verletzungsfrei zu ermöglichen.

Gegen die Frau wurden nun Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelsgesetzes und wegen Widerstands eingeleitet. Weil ihr Auto nicht ordnungsgemäß versichert war, folgt zudem ein Verfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Um eine Weiterfahrt zu unterbinden, verblieben die Schlüssel des Passats erstmal in der Polizeidienststelle.


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