Musik-Verbot in Parks - Grüne Landtagsabgeordnete dagegen

Die Stadtverwaltung Braunschweig müsse bei der geplanten Park- und Grünanlagensatzung die Bedürfnisse aller Menschen im Blick behalten.

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Symbolbild | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig plant in der nächsten Ratssitzung eine Park- und Grünflächensatzung zu verabschieden. Dagegen regt sich Widerstand. Mehrere Jugendgruppen hatten am Montag zu einer Demonstration vor dem Rathaus aufgerufen, um ihren Unmut gegenüber der Verwaltungsvorlage kundzutun. Rückendeckung erhalten sie von den Landtagsabgeordneten von Bündnis 90 / Die Grünen Swantje Schendel und Andreas Hoffmann, wie diese in einem Presse-Statement mitteilen.



Die geplante Park- und Grünanlagensatzung der Stadtverwaltung Braunschweig vernachlässige die Bedürfnisse junger sowie armutsbetroffener Menschen, stellen die Landtagsabgeordneten klar. „Für uns Grüne ist die Vorlage der Stadtverwaltung so nicht hinnehmbar“, erklärt Andreas Hoffmann.

Überregulierung durch zu strenge Verordnungen


Park- und Grünanlagen kommen im Hinblick auf die Erderhitzung eine wichtige Rolle in Städten zu: „Wenn die Temperaturen steigen, können nur wenige Menschen auf private Außenbereiche ausweichen. Die großen Braunschweiger Parks sind in den immer heißer werdenden Sommern für viele Menschen die einzige Möglichkeit, aufgeheizten Innenräumen zu entkommen. Die Parks, als öffentlicher Raum, müssen weiterhin gestaltbar bleiben und nicht durch zu strenge Verordnungen überreguliert werden.“

Swantje Schendel kritisiert: „Die Vorlage der Stadtverwaltung reguliert hier den öffentlichen Raum viel härter als den privaten.“ Zudem kritisiert Schendel die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigungen für rein gewerbliche Veranstaltungen: „Dies trifft vor allem Menschen mit geringem Einkommen, die von solchen Ausnahmen ausgeschlossen bleiben. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass ein Viertel der jungen Menschen in Niedersachsen von Armut betroffen ist. Die Stadt Bremen zeigt beispielsweise, wie es besser gehen kann: Dort sind in bestimmten öffentlichen Bereichen des Stadtgebiets Freiluftpartys mit bis zu 300 Teilnehmern nach einem vorgegebenen Anmeldeverfahren erlaubt.“

"Verbote und Verdrängung stellen keine Lösung dar"


Der urbane Raum zeichnet sich dadurch aus, dass unterschiedlichste Lebensrealitäten aufeinandertreffen: „Verbote und Verdrängung stellen keine angemessene Lösung für Nutzungskonflikte dar. Hier werden die Interessen der Bürgerinnen und Bürger ungleich behandelt, ohne die eigentlichen Ursachen der Konflikte zu beheben.“, so Schendel weiter. Andreas Hoffmann ergänzt: „Natürlich gilt es, auf Anwohnende und andere Besuchende Rücksicht zu nehmen. Musik in angemessener Lautstärke muss dabei, wie auf einer eigenen Gartenparty, erlaubt sein. Selbst wohne ich am Prinzenpark und damit mitten in der Stadt, da muss man hinnehmen, dass es nicht immer ganz ruhig ist. Außerdem können wirkliche Ruhestörungen bereits jetzt geahndet werden, ohne dass zusätzliche Verschärfungen erforderlich sind.“

Hoffmann und Schendel fordern daher gemeinsam: „Die Stadtverwaltung Braunschweig muss die Bedenken und Anliegen der Jugendgruppen und Kollektive ernst nehmen und eine ausgewogene Lösung finden, die die Vielfalt und Bedürfnisse aller berücksichtigt. Eine sorgfältige Abwägung der Interessen ist erforderlich, um den öffentlichen Raum gerecht und inklusiv zu gestalten.“


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