Organspendeskandal: Arzt will über eine Million Euro Schadensersatz


Die Schadensersatzklage wird am Braunschweiger Landgericht verhandelt. Symbolfoto: regionalHeute.de
Die Schadensersatzklage wird am Braunschweiger Landgericht verhandelt. Symbolfoto: regionalHeute.de | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Am Freitag verhandelt die 7. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig über die Schadensersatzklage eines Oberarztes, der im Rahmen des Göttinger Transplantationsprozesses angeklagt war und zirka 11 Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte. Das berichtet das Landgericht in einer Pressemitteilung.


Der Kläger, damals leitender Oberarzt in der Abteilung, die auch für Transplantationschirurgie in der Klinik Universitätsmedizin Göttingen (UMG) zuständig war, begehrt wegen der erlittenen Untersuchungshaft Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG). Nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2011 durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts von Korruptionsdelikten wurde der Kläger am 11.Januar 2013 in Untersuchungshaft genommen bis zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 500.000 Euro am 16Dezember 2013.

Moralisch verwerflich, aber nicht strafbar


Mit Urteil des Landgerichts Göttingen vom 6.Mai 2015 wurde der Arzt freigesprochen und das Land wurde verpflichtet,ihm für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen. Das Landgericht Göttingen war zwar davon ausgegangen, dass die Manipulation von medizinische Daten moralisch verwerflich, dieses zu dem damaligen Zeitpunkt jedoch nicht strafbar gewesen sei. Nachdem der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen am 28.Juni 2017 verworfen hatte, erhielt der Kläger für die erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung in Höhe von 8.500 Euro und die Kaution wurde zurückgezahlt.

Arzt verlangt1.207.311,99Euro


Mit der Klage in Höhe von insgesamt 1.207.311,99Euro verlangt der Kläger den Ersatz eines Zinsschadens für die Bereitstellung der Kaution sowie Verdienstausfall und die Kosten für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde. Der Kläger macht insbesondere geltend, in Folge der Untersuchungshaft habe er eine ihm zugesagte Stelle in Jordanien an einem Krankenhaus nicht antreten können und das in Aussicht gestellte Gehalt (50.000 US Dollar pro Monat) nicht beziehen können. Der Zinsschaden resultiere daraus, dass der Kläger die aufzubringende Kaution in Höhe von 500.000Euro habe finanzieren müssen. Ferner seien dem Kläger Kosten durch die von ihm eingelegte Verfassungsbeschwerde zwecks Prüfung der Verfassungsmäßigkeit seiner Inhaftierung entstanden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Land Niedersachsenakzeptiert die Schadenspositionen des Klägersnicht und bestreitet sowohl den geltend gemachten Zinsschaden als auch den entgangenen Gewinn in Form des Verdienstes und die Verfahrenskosten. Es bestreitet, dass der Kläger tatsächlich in dem Krankenhaus angestellt worden wäre und ein derart hohes Gehalt bezogen hätte.


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