Polizei führte Großkontrolle bei E-Scooter-Fahrern durch: 56 Verstöße allein am Marstall

Einige Fahrer fuhren auf der falschen Seite des Radwegs, bewegten sich in der Fußgängerzone fort oder waren alkoholisiert.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Kathrin Kühn

Braunschweig. In den Nachmittag- bis Abendstunden des gestrigen Donnerstags kontrollierten Polizeibeamte aller Braunschweiger Dienststellen inklusive der Fahrradstaffel gemeinsam mit einem Team des Zentralen Ordnungsdienstes der Stadt Braunschweig zahlreiche E-Scooter. Wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtet, registrierte sie mehrere Verstöße. Zum Teil fuhren die E-Scooter-Fahrer auf der falschen Seite des Radwegs oder in der Fußgängerzone, waren alkoholisiert oder befuhren sogar eine Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung.

Innerhalb der ersten 40 Minuten hatten die Beamten, die in ihrer Uniform gut zu erkennen waren, bereits zwölf Personen in der Fußgängerzone anhalten müssen. Die Fußgängerzone war zwar gut besucht, aber einige E-Scooter- und Fahrradfahrer versuchten sich einen Weg durch die Menschen zu schlängeln.

Allein am Marstall stellten die Polizisten 56 Verstöße fest. Die Fahrzeugführer fuhren verbotswidrig auf dem Gehweg sowie in der Einbahnstraße in entgegengesetzter Fahrtrichtung, wodurch sie nicht nur sich selbst Gefahren aussetzten, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Am Hagenmarkt und am Steinweg waren ebenfalls etliche E-Scooter zu beobachten, die den Radweg auf der falschen Seite benutzten. Die E-Scooter haben die Radverkehrsflächen und somit die Fahrradwege zu befahren, aber eben nur in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.

Zu zweit auf dem Roller


Die Kontrollen im Univiertel, auf dem Schlossplatz sowie am Hauptbahnhof zeigten auf, dass immer wieder zwei Personen auf den Rollern zu beobachten sind. Zugelassen sind die E-Scooter aber nur für eine einzelne Person.

Bei einem E-Scooter-Fahrer stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Ein Test bestätigte ihren Verdacht, der Mann hatte 0,96 Promille in der Atemluft und muss sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten.

Da es sich bei den E-Scootern, genauer Elektrokleinstfahrzeuge, um Kraftfahrzeuge handelt, gelten in puncto Alkohol die gleichen Grenzwerte und Sanktionen wie beispielsweise beim Autofahren.

Unkenntnis über Verkehrsbestimmungen


Teilweise waren den Nutzern der Fahrzeuge die rechtlichen Bestimmungen nicht bekannt. Einige räumten im klärenden Gespräch ein, sich im Vorfeld nicht ernsthaft im Vorfeld informiert zu haben. Die Polizei fertigte im Rahmen der Kontrolle insgesamt 134 Anzeigen.

Weitere Kontrollen sind geplant.


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