Radioaktiver Zwischenfall: BIBS fordert Sicherheit für Bürger

von Nick Wenkel


Die Forderung der BIBS: Bei einem radioaktiven Zwischenfall sollen die Bürger bestmöglich geschützt werden. Symbolfoto: Alexander Panknin
Die Forderung der BIBS: Bei einem radioaktiven Zwischenfall sollen die Bürger bestmöglich geschützt werden. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Im November 2017 kam es bei der Firma GE Healthcare Buchler in Thune zu einem Zwischenfall, bei dem radioaktives Jod verschüttet wurde. Noch heute ist das Thema nicht vergessen. In der kommenden Ratssitzung möchte die BIBS-Fraktion daher einen Antrag einbringen, der für die Sicherheit der von Nuklearbetrieben gefährdeten Bevölkerung sorgen soll.


In ihrem Antrag schreibt die BIBS, „dass die Verwaltung Vorkehrungen einleiten möge, die den potentiell von den dortigen Nuklearbetrieben gefährdeten Anwohnerinnen und Anwohnern, Beschäftigten, Besuchenden von Bildungsinstitutionen oder dort ihre Freizeit Verbringenden, größtmögliche Schutzmaßnahmen zukommen lässt. Diese sind auch analog den Schutzmaßnahmen für potentiell von Vorkommnissen in Störfallbetrieben Betroffene auszugestalten." Grund für den Antrag sei die Verunsicherung der Bevölkerung. Erst kürzlich habe sich wieder die Angst der Bürger gezeigt, als die Feuerwehr zu einem Einsatz in Thune gerufen wurde. Die BIBS fordert daher: „Die Sicherheit der Bevölkerung muss Vorrang haben. Ein Anspruch auf größtmöglichen Schutz durch Evakuierungspläne, Information und andere Sicherheitspläne und -maßnahmen muss anerkannt und durchgesetzt werden."

„Maßnahmen vorhandenen Gefahren orientiert"


Zwar sollder BIBS-Antrag erst in der kommenden Ratssitzung am 6. November beraten werden, eine Antwort der Verwaltung gibt es allerdings schon heute. Und diese rät dazu, den Antrag abzulehnen, beziehungsweise nicht zu behandeln. Doch warum? Zunächst einmal stellt die Verwaltung klar, dass sich die Vorkehrungen der Feuerwehr zum Schutz der Bevölkerung immer an den vorhanden Gefahren zu orientieren hätten. Für die Gefahrenanalyse sei indes das Niedersächsische Umweltministerium zuständig. Das Ministerium sei nämlich die verantwortliche Aufsichtsbehörde für die mit radioaktiven Stoffen arbeitenden Betriebe in Thune. „Die Vorkehrungen der Verwaltung basieren auf dieser Einschätzung. Die Verwaltung hat weder die fachlichen noch die rechtlichen Möglichkeiten, die Gefahrenanalyse selbst durchzuführen", so die Verwaltung. In ihrer Stellungnahme heißt es weiterhin, dass man im regelmäßigen Kontakt zum Niedersächsischen Umweltministerium stehe. Sollte sich die Einschätzung dort ändern, würde die Stadtverwaltung informiert werden und gegebenenfalls Maßnahmen auf Basis der dann neuen Lagebewertung planen.

Details zum Einsatz im Oktober


In ihrer Stellungnahme geht die Verwaltung auch auf den von der BIBS angesprochenen Feuerwehreinsatz vom9. Oktoberein. Der Grund hierfür sei auf einAuslösen der Brandmeldeanlage zurückzuführen. „In einer Teeküche, deutlich außerhalb des Kontrollbereichs, hatte ein Rauchmelder ausgelöst. Beim Eintreffen der Feuerwehrkräfte war kein Auslösegrund mehr feststellbar. Da das Objekt eine Brandmeldeanlage hat, die sowohl den Kontrollbereich als auch die restlichen Bereiche überwacht, wird das Objekt beim Auslösen der Brandmeldeanlage immer mit dem Gefahrstoffzug der Berufsfeuerwehr angefahren", erläutert die Verwaltung.

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