Rat stimmt neuem Mietspiegel für Braunschweig zu

Zum Inkrafttreten des Mietspiegels am 1. September soll es zudem einen Online-Mietspiegelrechner auf der städtischen Internetseite geben.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Am gestrigen Dienstag hat der Rat der Stadt dem von der Verwaltung vorgelegten Mietspiegel 2022 zugestimmt. Dieser soll nun ab dem 1. September in Kraft treten und beinhaltet einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt Braunschweig.



Grundlage war eine Neuerhebung durch das Institut ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH, das von der Stadt beauftragt wurde. Das beauftragte Institut hatte 18.558 mietspiegelrelevante Haushalte angeschrieben. 1.862 verwertbare Datensätze wurden eingereicht. Die Neuauflage des Mietspiegels ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle vier Jahre neu erhoben und alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden. Die letzte Neuerhebung in Braunschweig war 2018 und wurde 2020 fortgeschrieben. Er sei ein wichtiges Instrument der Mietmarktregulierung, da er Mietern ebenso wie Vermietern rechtlich belastbare Orientierung bei Mieterhöhungen (im Zuge von Neuvermietungen, Mietänderungen) gibt, heißt es in der Ratsvorlage.

Mieten gestiegen


Unter anderem darf die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß niedersächsischer Mieterschutzverordnung bei Neuvermietungen um maximal 10 Prozent überschritten werden. Der Anteil der Neuvertragsmieten beträgt in Braunschweig aktuell 52,5 Prozent. Zudem gilt in Braunschweig nach Festlegung des Landes, dass sich die Miete bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen darf. Bundesweit gelten 20 Prozent.

Bei der Neuerhebung 2018 lag die ortsübliche Vergleichsmiete noch bei 5,95 Euro pro Quadratmeter. Die Erhöhung von 19 Prozent gegenüber 2018 sei nach Markteinschätzung des beauftragten Instituts nachvollziehbar. Mit der Vergleichsmiete von 7,08 Euro ist die Situation in Braunschweig ähnlich der anderer deutscher Großstädte.


Für den Mietspiegel 2022 wurde eine neue Baualtersklasse gebildet. Besonders bei den Baujahren ab 2016 gab es deutliche Steigerungen zur früheren Baualtersklasse ab 2010. Die Abweichungen zu älteren Gebäuden ergeben sich aus Veränderungen der Zu- und Abschläge für Wohnwertmerkmale. Zuschläge sind nun tendenziell höher, Abschläge etwas geringer als beim letzten Mietspiegel. Einen Zuschlag für die Wohnlage gibt es in den Stadtbezirken Mitte und Östliches Ringgebiet.

Zum Inkrafttreten des Mietspiegels am 1. September soll es zudem einen Online-Mietspiegelrechner auf der städtischen Internetseite geben. Dieser soll den Nutzern Zeit bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete sparen und Ermittlungsfehler vermeiden helfen.


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