Region. Vermeintliche Markenware lockt im Urlaub mit günstigen Preisen. Doch hinter den Schnäppchen stecken oft auch Plagiate, die nicht ohne Weiteres nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, worauf Reisende achten sollten.
„Der kurze Urlaubsdeal kann schnell zum langfristigen Ärger werden“, betont Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wer bei gefälschten Markenprodukten zugreift, unterstützt Produktpiraterie und geht Risiken ein. Es ist nicht verboten, einzelne Markenfälschungen für den privaten Gebrauch zu kaufen, trotzdem kann es bei der Rückreise Probleme geben. „Hat der Zoll den Verdacht, dass die Plagiate weiterverkauft werden sollen, können diese unter Umständen eingezogen und vernichtet werden“, sagt Hagge. „Wer zum Beispiel diverse gleichartige Handtaschen kauft, könnte den Anschein erwecken, dass diese für den Weiterverkauf eingeführt werden und sich damit strafbar machen.“
Freibeträge beachten
Auch sollten bei Flug- und Schiffsreisen die eingeführten Waren einen Wert von 430 Euro nicht übersteigen. Ansonsten fallen beim Zoll Einfuhrabgaben an. Dabei ist der tatsächliche Wert der Ware entscheidend und nicht der des vermeintlichen Originals. Vorsichtshalber: Preisschilder oder Kassenbons aufbewahren. Neben rechtlichen Problemen drohen auch Nachteile bei Qualität und Sicherheit: Gefälschte Waren seien häufig schlechter verarbeitet und könnten Schadstoffe enthalten.
Im Zweifel nicht kaufen
In einigen Urlaubsländern steht es unter Strafe Markenfälschungen zu kaufen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt daher, sich vor Ort über geltende Regeln zu informieren und auf überzogene Schnäppchen zu verzichten. Weitere Informationen zu dem Thema gibt die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf ihrer Website.

