Wann gibt es Hitzefrei? Das sind die Regeln

Zum Wochenstart werden Temperaturen um die 30 Grad Celsius erwartet. Doch unter welchen Bedingungen fällt der Unterricht aus?

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Region. Das Wochenende war heiß mit Temperaturen bis zu 35 Grad Celsius. Und auch zum Wochenstart soll es weiter heiß bleiben. Während Arbeitnehmer in der Regel mit den Bedingungen leben müssen, gibt es für Schüler die rettende Option Hitzefrei. Doch es stellt sich die Frage: Wann sind dafür die Voraussetzungen erfüllt?



Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Denn es gibt keine einheitliche Regelung in Deutschland. Bildungspolitik ist bekanntlich Ländersache. Und auch der Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums zu diesem Thema nennt keine klaren Richtwerte für ein Hitzefrei. Die Entscheidung liegt letztendlich bei der jeweiligen Schulleitung.

Außentemperatur spielt keine Rolle


Wichtig zu wissen: Die Außentemperaturen spielen bei der Entscheidung im Prinzip keine Rolle. Denn in dem Erlass heißt es: "Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I kann durch die Schulleiterin oder den Schulleiter Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen."

Im Juni 2025 wurde diese Regel insoweit geändert, dass sie nicht mehr nur für Grundschüler und die Mittelstufe gilt. Hitzefrei ist nun auch in der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen möglich. Zuvor waren Oberstufenschüler in Niedersachsen vom Hitzefrei generell ausgeschlossen.

Infos müssen fließen


Kommt eine Schulleitung zu dem Schluss, dass der Unterricht nicht mehr möglich ist, muss der Träger der Schülerbeförderung über die vorzeitige Beendigung des Unterrichts unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Auch Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler müssen in geeigneter Weise über das Verfahren unterrichtet werden.

Es sei zudem sicherzustellen, dass gegenüber Schülern, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, Aufsichtspflichten erfüllt werden. Auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Unterrichts müssen Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule beaufsichtigt werden. Im Primarbereich dürfen Schülerinnen und Schüler nur nach vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.

Auch Berufsschüler können befreit werden


Seit letztem Jahr gilt zudem, dass Hitzefrei auch in vollzeitschulischen Bildungsgängen an den öffentlichen berufsbildenden Schulen, welche nicht zu einem Berufsschulabschluss führen, möglich ist. An Bildungsgängen an öffentlichen berufsbildenden Schulen, die zu einem beruflichen Abschluss führen, soll gelten: Der Unterricht kann bei zu großer Hitze als Distanzunterricht von Zuhause oder in Form selbstorganisierten Lernens weitergeführt werden. Zudem sei hitzefrei nach fünf Unterrichtsstunden möglich.