Rettung für die Innenstadt - Projekte werden mit bis zu 1,8 Millionen Euro gefördert

Bevorzugt würden Projekte, die sich schnell umsetzen lassen, so die Stadt.

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(Archivbild) | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig will zunächst für 16 Projekte Fördermittel aus dem niedersächsischen Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt" beantragen. Eine entsprechende Vorlage zur Schaffung der finanziellen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hat die Verwaltung heute den politischen Gremien vorgelegt. In welcher Höhe Mittel für die einzelnen Vorhaben nach Braunschweig fließen, hängt von der Bewertung der jeweiligen Projektanträge ab. Möglich sind bis zu 1,8 Millionen Euro vom Land. Der Fokus liege auf Projekten, die im Rahmen des Innenstadtdialogs erarbeitet und diskutiert wurden. Das erklärt die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.


"Im Rahmen des Dialogs zur Zukunft der Braunschweiger Innenstadt haben wir uns als öffentliche Hand in Zusammenarbeit mit zahlreichen Akteurinnen und Akteuren vor Ort und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Gedanken gemacht, wie wir die Braunschweiger Innenstadt stärken können", so Dr. Thorsten Kornblum, Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig. "Ich freue mich, dass wir gemeinsam 16 Projekte identifizieren und ausarbeiten konnten, um unsere Stadt weiter nach vorne zu bringen". Die Oberthemen Aufenthaltsqualität, Stadtklima und Schaffung von Besuchsanlässen hätten eine besondere Rolle bei der Konzeption und Auswahl der Projekte gespielt. So könnten unter anderem Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche, ein Familiencafé, mobile Grünflächen, Sitzbänke und ein temporärer Architekturpavillon in der Innenstadt realisiert werden. Außerdem seien großformatige Kunstwerke im öffentlichen Raum, die Begrünung des Schlossplatzes und Entsiegelungsmaßnahmen innerhalb der Okerumflut geplant. "Wir werden auch Innovations- und Digitalisierungsthemen wie etwa ein sogenannte Gamification-Projekt, also ein digitales Spieleformat zur Innenstadterkundung, bei der Antragstellung berücksichtigen, um auch im innerstädtischen Kontext den Weg zur Smart City zu ebnen", so der Oberbürgermeister.

Zeitpunkt für Förderung noch unklar


Der angestrebte Ratsbeschluss ist Voraussetzung für die Bereitstellung der Finanzmittel im städtischen Haushalt, da das Land die Fördermittel erst nach Abschluss eines jeden Projekts auszahlt. Die Stadt muss die Projekte also vorfinanzieren. "Die Finanzierung und damit die Umsetzung der Projekte hängt dann vom Genehmigungsverfahren der NBank ab", sagt Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa. "Vor dem Hintergrund der teils komplizierten Förderkulisse, umfangreichen Auflagen und den zuletzt vermeldeten begrenzten Bearbeitungskapazitäten der beteiligten Akteure auf Landesebene können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, ob, wann und in welcher Höhe Gelder nach Braunschweig fließen werden."

Projekte mit schneller Umsetzbarkeit bevorzugt


Bei der Auswahl habe der Schwerpunkt auf Projekten und Maßnahmen gelegen, die möglichst schnell umzusetzen seien und einen größtmöglichen Einfluss auf eine positive Innenstadtentwicklung haben könnten. "Wir werden versuchen, im Dialog mit dem Fördermittelgeber bestmögliche Ergebnisse für Braunschweigs Innenstadt zu erzielen, um die geplanten Maßnahmen ergreifen und die Braunschweiger Innenstadt als zentralen Anziehungspunkt der Region weiterentwickeln zu können, so Leppa weiter.

Jedes Projekt muss einzeln beantragt werden


Das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Landesentwicklung hatte im September den Budgetreservierungsantrag der Stadtverwaltung positiv beschieden. Aus dem Förderprogramm könnten bis zu 1,8 Millionen Euro nach Braunschweig fließen. Die am Sofortprogramm beteiligten Kommunen müssen für jedes Projekt einen einzelnen Antrag auf Bewilligung stellen. Das Wirtschaftsdezernat und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Braunschweig Zukunft koordinieren die Antragstellung für die jeweiligen Einzelvorhaben. Für die Finanzierung der Projekte müsste die Stadt zusätzlich Eigenmittel von mindestens 200.000 Euro zur Verfügung stellen.


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