Schoduvel-Absage – auch der Rat bekommt keine weiteren Infos

von Robert Braumann


| Foto: T.Raedlein



Braunschweig. Die CDU hatte mit einem Antrag gefordert, dass die Verwaltung auf die Niedersächsische Landesregierung zugehen soll, um eine schnellstmögliche Unterrichtung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Absage des Braunschweiger Karnevalsumzuges einzufordern (BraunschweigHeute.de berichtete). Die Linke hatte eine Anfrage zu den Vorkommnissen an die Verwaltung gestellt. Für die Verwaltung antwortete Claus Ruppert (Stadtrat für das Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat). Im Zuge dessen, hat auch die Polizeidirektion Braunschweig noch einmal Stellung bezogen.

Die Linke hatte folgende Fragen gestellt: "Welche konkreten Hinweise wurden am 15.02.2015 von Polizei und Staatsschutz gegeben? Welche Erklärungen zu den Hintergründen der Terrorwarnung wurden nach der Absage von der Polizeidirektion Braunschweig, der Staatsanwaltschaft Braunschweig, dem LKA und/oder der Staatsanwaltschaft Hannover, gegenüber der Stadt Braunschweig abgegeben? Was wurde von der Stadt Braunschweig unternommen, um umfassende Informationen von der Landesregierung und/oder den genannten Behörden zu den Hintergründen der Terrorwarnung zu erhalten?"

"Konkrete Hinweise lagen vor"


Claus Ruppert antwortet wie folgt zu ersten Frage: "Der Polizei lagen Hinweise aus Staatsschutzquellen vor, die eine konkrete Gefährdung durch einen Anschlag mit islamistischen Hintergrund auf den Schoduvel oder auf Besucher des Umzugs befürchten ließen. Als möglicher Anschlagsort wurde der Altstadtmarkt benannt. Unklar war, wie der Anschlag ausgeführt werden sollte. Die Polizei hat deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht diese Informationen belastbar und zutreffend waren. Das verdeutlichen nachträglich auch die Informationen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, Ausgabe Februar 2015, Seite 14 f., wonach erneut bestätigt wird, dass konkrete Hinweise auf eine Anschlagsgefahr vorlagen. Die Hinweise seien bei Sicherheitsbehörden eingegangen. Nach deren Auffassung waren die Angaben als zuverlässig zu bewerten. Hinzu kam, dass zu dem Umzug eine große Anzahl von Menschen erwartet wurde, von denen viele verkleidet sein würden und die insgesamt nicht kontrollierbar gewesen wären. Es bestand deshalb Einvernehmen zwischen Polizei, Stadt und den Organisatoren des Schoduvel, den Umzug nicht durchzuführen."

Keine Durchsuchungen, keine Festnahmen


Zur zweiten Frage gab er an: "Es folgten keine weiteren konkreten Mitteilungen an die Stadt Braunschweig zu den Hintergründen der Terrorwarnung. In den Presseveröffentlichungen der Polizei hatte der Polizeipräsident betont, dass es sich um sehr werthaltige Informationen gehandelt habe, die die Polizei zum Handeln zwangen. Der Polizeipräsident verwies zudem auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. § 89 a Strafgesetzbuch (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) gegen Unbekannt. Diese Ermittlungen liefen. Es gäbe bisher jedoch keine Durchsuchungsmaßnahmen oder Festnahmen. Weitere Einzelheiten seien bislang nicht bekanntgegeben worden, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden."


Zur dritten Frage antwortete Ruppert: "Vor diesem Hintergrund wurden von der Verwaltung keine Auskunftsersuchen gegenüber der Polizei oder der Landesregierung gestellt. Wie in der Mitteilung Drucksache 14247/15 bereits ausgeführt, hat der Polizeipräsident zugesagt, die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über die wesentlichen Ergebnisse der nachgehenden polizeilichen Ermittlungen zu unterrichten. Dies ist bisher noch nicht geschehen, sodass die Verwaltung derzeit keine neuen Informationen mitteilen kann."



Keine neue Gefährdungslage


In diesem Zusammenhang äußerte sich auch die Polizeidirektion Braunschweig. Ute Seidel (Polizei, Braunschweig) gab folgendes an:
Ausweislich der Erklärungen und Veröffentlichungen des Innenministers Boris Pistorius und des Polizeipräsidenten Michael Pientka ist im Zusammenhang mit der Absage des Braunschweiger Schoduvels am 15.02.2015 deutlich darauf hingewiesen worden, dass die dieser Entscheidung zu Grunde liegende Gefährdungsbewertung auf Hinweise zurück zu führen war, die eine konkrete Gefahrensituation durch einen Anschlag mit islamistischen Hintergrund konkret auf dieses Ereignis an einem bestimmten Ort befürchten ließ. Unter Hinweis auf die auch schon zu diesem Zeitpunkt - und weiterhin- durch die Sicherheitsbehörden dokumentierte hohe abstrakte Gefahrenlage durch islamistische-terroristische Gewalttaten im Inland wurde auch erklärt, dass mit der notwendigen Absage des Schoduvels keine darüber hinaus gehende neue Gefährdungslage für Niedersachsen, für Braunschweig beziehungsweise vergleichbare Anlässe und Veranstaltungslagen eingetreten ist. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Die Polizei wird weiterhin mit der Vorbereitung und Begleitung von Großveranstaltungen oder vergleichbaren Anlässen eine Sicherheits- und Gefährdungsbewertung vornehmen, die auch diese Gefahren einbeziehen wird.

In der Ratssitzung wurde beschlossen, den Antrag der CDU zurück in den nicht öffentlichen Verwaltungsausschuss zu stellen. Dort wollen sich die Fraktionen weiter beraten, um dann zeitnah zu informieren.


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