Schülerbeförderung: Stadt informiert über Sicherheitsvorkehrungen

Kinder sollten in Bussen und Bahnen einen Mund-Nase-Schutz tragen. Dies gilt ab dem kommenden Samstag.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig informiert in einer Pressemitteilung über die Sicherheitsvorkehrungen und die Abläufe in der Schülerbeförderung, der ab 27. April mit Wiederaufnahme des Schulbetriebs besondere Bedeutung zukommt. Demnach sollen Kinder in Schulbussen und öffentlichen Bussen und Bahnen ab Samstag, 25. April, einen Mund-Nase-Schutz tragen. Gleiches gelte auch für Mütter und Väter, die ihre Kinder von der Schule abholen wollen. Sie sollten außerdem nicht das Schulgebäude betreten.


Ab Samstag, 25. April, gilt bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Verpflichtung, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Die Stadtverwaltung bittet alle Eltern, ihre Kinder auf die Abstandsregeln hinzuweisen und sie entsprechend mit einem Mund- und Nasenschutz auszustatten. Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler, die in Kleinbussen und mit Taxen befördert werden.

Wer seine Kinder selbst zur Schule bringt bzw. abholt, sollte im Interesse des Infektionsschutzes die Schulgebäude nicht betreten und vor der Schule unter Wahrung der Abstandsregeln möglichst mit einem Mund-Nase-Schutz warten.

BSVG fährt im 15-Minuten-Takt


Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) hat bereits seit Montag, 20. April, ihr Angebot auf den Ferienfahrplan umgestellt (regionalHeute.de berichtete). Dies bedeutet eine Verstärkung gegenüber dem zuvor aufgrund der Corona-Pandemie reduzierten Angebot. Alle Hauptlinien fahren wieder im 15-Minuten-Takt, Ergänzungslinien weitgehend im 30-Minuten-Takt (alle Infos auf www.bsvg.net). Wenn am kommenden Montag, 27. April, die ersten Schulen in Braunschweig wieder ihre Türen für Schülerinnen und Schüler öffnen, ist damit ihre An- und Abreise gewährleistet.

Das Angebot bietet ausreichende Kapazitäten, um die zunächst geringen Schülerzahlen zu befördern. Die im Fahrplan von Montag bis Freitag mit "S" und "SZ" gekennzeichneten Schulzusatzfahrten, sowie die Buslinien 437, 464 und 481 fahren zunächst noch nicht wieder. Auch die aktuell gültigen Einschränkungen auf den Buslinien 426, 431, 435, 436, 442 und 461 gelten weiterhin.

Kein Ticket-Verkauf beim Fahrer


Die kostengünstige Schülermonatskarte zum Preis von 15 Euro wie auch alle anderen Fahrausweise im Stadttarif Braunschweig sind in den Vorverkaufsstellen der BSVG, in den Automaten in den Straßenbahnen, im Internet und in der App BSVG Netz erhältlich. Der Fahrerverkauf in den Bussen der BSVG ist momentan noch nicht möglich. Alle Schülerinnen und Schüler ohne Sammelschülerzeitkarte (SSZK) werden daher gebeten, Tickets im Vorverkauf zu erwerben.

Auch der Individualverkehr für einzelne Schülerinnen und Schüler zum Beispiel mit Behinderungen wird ab Montag, 27. April, wiederaufgenommen. Die Verwaltung ermittelt dazu in Abstimmung mit den Schulen wöchentlich unter Berücksichtigung der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs den Bedarf. Auf dieser Grundlage planen die Beförderungsunternehmen ihre Routen. Für sie gelten neue Vorgaben zur reduzierten Anzahl der Kinder in einem Fahrzeug. So werden die Abstandsregeln beachtet.

Wenn die Grundschulen den Unterrichtsbetrieb ab dem 4. Mai für den vierten Jahrgang aufnehmen, wird die Beförderung mit den bekannten Schulbussen zum Schulbeginn und zum Schulschluss gewährleistet. Sofern die Unterrichtszeiten verändert werden, wird die BSVG mit den Schulen gegebenenfalls gesonderte oder zusätzliche Schulbusfahrten abstimmen. Die Schulbusse bieten ausreichend Platz und wahren den Sicherheitsabstand der Schülerinnen und Schüler. Alternativ besteht die Möglichkeit, wenn möglich den Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen.


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