Schulanfänger für 2023 müssen angemeldet werden

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die schulpflichtigen Kinder von ihren Erziehungsberechtigten in der Anmeldewoche von Montag, 2. bis 6. Mai möglichst kontaktlos bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule anzumelden.

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Symbolfoto | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Braunschweig. Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024, am 1. August 2023, werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 1. Oktober 2023 ihren sechsten Geburtstag feiern. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, durch schriftliche Erklärung den Einschulungstermin um ein Jahr hinauszuschieben. Die Erklärung ist bis spätestens zum 1. Mai 2023 in der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule einzureichen. Darüber informiert die Stadtverwaltung am Dienstag.


Aufgrund der Corona-Pandemie sind die schulpflichtigen Kinder von ihren Erziehungsberechtigten in der Anmeldewoche von Montag, 2. bis 6. Mai möglichst kontaktlos bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule anzumelden. Soweit die Anmeldebögen nicht von den Grundschulen übersandt worden sind, stehen diese auf den jeweiligen Homepages der Schulen zur Verfügung. Ist die zuständige Grundschule nicht bekannt, kann diese an einer dem Wohnsitz nahe gelegenen Grundschule, im Internet unter der Adresse oder bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule, unter den Telefonnummern 470-3229 bzw. 470-3876 erfragt werden.


Kinder erhalten Sprachförderung


Die frühzeitige Anmeldung ist notwendig, da die Schulen bei Kindern, die im Schuljahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen, einen Test zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse durchführen. Die Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, besuchen ein Jahr lang besondere Sprachfördermaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung deutscher Sprachkenntnisse. Besuchen schulpflichtige Kinder eine Kindertagesstätte, erhalten sie die Sprachförderung in der jeweiligen Kindertagesstätte.

Die Anmeldefrist vom 2. bis 6. Mai gilt ebenso für Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Eltern von Kindern mit geistigen Beeinträchtigungen, die zum Schuljahresbeginn 2023/2024 schulpflichtig werden, werden gebeten, innerhalb der Anmeldefrist telefonisch mit der Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, Oswald-Berkhan-Straße 4, 38118 Braunschweig, unter der Telefonnummer 58116-13 Kontakt aufzunehmen.


Eltern von Kindern mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen, die zum Schuljahresbeginn 2023/2024 schulpflichtig werden, werden gebeten, innerhalb der Anmeldefrist telefonisch mit der Hans-Würtz-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Kruppstraße 24a, 38126 Braunschweig, unter der Telefonnummer 68037-0 Kontakt aufzunehmen.

Kinder, die nach dem 1. Oktober 2023 den sechsten Geburtstag begehen und auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits eingeschult werden sollen (sog. "Kann-Kinder"), sind erst in der Anmeldewoche im Mai 2023 bei der zuständigen Grundschule anzumelden.

Anmeldung weiterführende Schulen


Auch Anmeldungen für den Jahrgang fünf der weiterführenden Schulen sollen in diesem Jahr weitgehend kontaktlos erfolgen. An Gesamtschulen haben Eltern dazu von Montag, 9. Mai 2022 bis Mittwoch, 11. Mai 2022 Gelegenheit. Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien nehmen von Montag, 23. Mai 2022 bis Mittwoch, 25. Mai 2022 Anmeldungen entgegen. Die Anmeldebögen stehen auf den jeweiligen Homepages der Schulen zur Verfügung. Nähere Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit der Schulsekretariate sowie die Anmeldebögen der weiterführenden Schulen sind zu finden unter www.braunschweig.de/rundumdieschule.

Die Abgabe der Bögen samt erforderlicher Unterlagen soll an den Grundschulen und an den weiterführenden Schulen per Posteinwurf an der Schule oder per postalischer Übersendung erfolgen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Anmeldungen rechtzeitig innerhalb der Anmeldefristen bei den Schulen eingehen.


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