Schulanfängerinnen und Schulanfänger müssen angemeldet werden

von Robert Braumann


| Foto: Ralf Fricke



Braunschweig. Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 am 1. August 2016 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 1. Oktober 2016 ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben. Die Kinder müssen in der Zeit von Montag, 4. Mai, bis Freitag, 8. Mai 2015, bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule angemeldet werden.

Ist die zuständige Grundschule nicht bekannt, kann sie an einer dem Wohnsitz nahe gelegenen Grundschule oder bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule, erfragt werden. Weitere Informationen im Internet unter der Adresse www.braunschweig.de/rundumdieschule.

Die frühzeitige Anmeldung ist notwendig, da die Schule die deutschen Sprachkenntnisse der schulpflichtigen Kinder feststellt. Die Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, besuchen ein Jahr lang besondere Sprachfördermaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse.

Die Anmeldewoche gilt ebenso für Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Kinder, die nach dem Stichtag 1. Oktober 2016 den sechsten Geburtstag begehen und auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits vorzeitig eingeschult werden sollen (sogenannte "Kann-Kinder"), sind erst in der Anmeldewoche im Mai 2016 bei der zuständigen Grundschule anzumelden.


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