SoVD fordert: Kurzarbeitergeld auch bei Minijobs

Viele Minjobber seien in Branchen tätig gewesen, die akut vom Lockdown betroffen waren - Dementsprechend bedürfe es einer Lösung zur Existenzsicherung Betroffener.

Minijobber in der Krise - Viele Branchen haben komplett dicht. Und Minijobber haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder andere Leistungen. (Symbolbild)
Minijobber in der Krise - Viele Branchen haben komplett dicht. Und Minijobber haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder andere Leistungen. (Symbolbild) | Foto: pixabay

Braunschweig. In der Corona-Krise bangen viele Menschen um ihre wirtschaftliche Existenz. Dabei sind Minijobberinnen und Minijobber besonders hart betroffen, weil sie im Gegensatz zu anderen Beschäftigten keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig kritisiert diese Benachteiligung und fordert laut einer Pressemitteilung das Kurzarbeitergeld auch für Minijobber - und zwar schnell.


„Das eigentliche Problem ist die fehlende Sozialversicherungspflicht für Minijobs“, erklärt der Braunschweiger SoVD-Regionalleiter Kai Bursie. „Da Minijobberinnen und Minijobber nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, bleiben sie beim Kurzarbeitergeld außen vor.“ Der SoVD hält diese Regelung aus sozialpolitischer Sicht für äußerst bedenklich und fordert deshalb schon seit Langem auch für Minijobs die volle Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro.

Minijobs häufig in geschlossenen Branchen


„Gerade jetzt in der Krise braucht es allerdings eine schnelle Lösung“, betont Bursie. „Denn für viele Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Frauen, die damit das Familieneinkommen aufbessern, bricht derzeit mit ihren Minijobs eine existenzsichernde Einnahmequelle weg.“ Oftmals handele es sich hierbei um Jobs in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Tourismus – Branchen, die den Betrieb von heute auf morgen stark einschränken oder sogar ganz einstellen mussten. „Wir sprechen uns deshalb dringend dafür aus, dass auch Minijobberinnen und Minijobber während der Corona-Zeit durch eine Sonderregelung vom Kurzarbeitergeld profitieren oder ähnlich wie Selbstständige eine staatliche Hilfe erhalten“, so der Regionalleiter.

Geschädigte haben Ansprüche


„Schon jetzt können von der Krise betroffene Minijobberinnen und Minijobber übrigens einen Anspruch auf ergänzende staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung haben“, stellt Bursie klar. Alternativ sei auch ein Anspruch auf Wohngeld denkbar. Im SoVD-Beratungszentrum in Braunschweig können Ratsuchende die jeweiligen Voraussetzungen prüfen und entsprechende Anträge stellen lassen –zum Schutz vor Corona ist das sogar per Telefon möglich. Termine gibt es unter der Rufnummer 0531 480 760 oder per E-Mail an info.braunschweig@sovd-nds.de.


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