SPD stärkt ÖPNV im Land mit Millionen-Investitionen


Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Niedersachsen wird in diesem Jahr mit Millionen-Investitionen durch die SPD-geführte Landesregierung weiter gestärkt. Symbolfoto: Robert Braumann
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Niedersachsen wird in diesem Jahr mit Millionen-Investitionen durch die SPD-geführte Landesregierung weiter gestärkt. Symbolfoto: Robert Braumann



Braunschweig. Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Niedersachsen wird in diesem Jahr mit Millionen-Investitionen durch die SPD-geführte Landesregierung weiter gestärkt: Mit einem Gesetz zur Fortschreibung des Nahverkehrsgesetzes stockt die rot-grüne Regierungskoalition die Mittel für den ÖPNV weiter auf. 90 Millionen sind wie bisher für die Schülerverkehre in den Regionen des Landes vorgesehen und schaffen Planungssicherheit, weitere 20 Millionen sind zusätzlich für vielfältige Verbesserungen des ÖPNV insgesamt, insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel im ländlichen Raum, vorgesehen.

„Für die Stadt Braunschweig sind für die Sicherung der Schülerverkehre insgesamt 2,750.625 Millionen Euro vorgesehen. Dazu kommen für unsere Stadt weitere 238.576 Euro für die Verbesserung und Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes“, erklären dazu die drei SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Pantazis, Bachmann und Bratmann aus Braunschweig. Die Braunschweiger Verkehrs GmbH erhält das Geld zur Finanzierung der Ausgleichszahlungen der verbilligten Schülerverkehre, machen die SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Pantazis, Bachmann und Bratmann deutlich. „Die Mittel aus dem Zuschuss der sogenannten zweiten Säule des Nahverkehrsgesetzes sollen insbesondere für die Entwicklung von ÖPNV-Angeboten im Rahmen der flexiblen Bedienformen verwendet werden.“ Diese Mittel dürfen auch für andere Maßnahmen der jeweiligen kommunalen Aufgabenträger eingesetzt werden, mit denen der straßengebundene öffentliche Personennahverkehr qualitativ oder quantitativ weiterentwickelt wird. Dies kann beispielsweise auch Rabattierungen für den Sekundarbereich II in der Schülerbeförderung bedeuten.


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