Staatsanwaltschaft Braunschweig: Versuchter Mord bei Flucht vor Polizei




Braunschweig. Gegen einen 28-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage wegen versuchten Mordes zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Braunschweig erhoben. Ihm wird ferner Diebstahl in zwei Fällen sowie -tateinheitlich mit dem versuchten Mord- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und versuchte Nötigung zur Last gelegt.

Der Angeschuldigte hat eingeräumt, in der Nacht vom 11. zum 12.12.2013 in Langenhagen einen VW-Crafter aufgebrochen und nach Austausch von Lenkrad- und Motormodulen entwendet zu haben. An dem Fahrzeug brachte er ebenfalls in Langenhagen entwendete Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs an und fuhr mit dem Crafter auf der A 2 in Richtung Osten.

Als er im Bereich Braunschweig/Helmstedt von der Polizei kontrolliert werden sollte, bremste er die hinter ihm fahrenden Funkstreifenwagen aus, wechselte mehrfach den Fahrstreifen und floh mit einer Geschwindigkeit von 140 km/h. Ihm wird vorgeworfen, zur Ermöglichung der Flucht beschlossen zu haben, die Funkstreifenwagenbesatzungen bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h zu einer Vollbremsung zu zwingen und so die Verfolgung zu beenden. Ferner habe er den Crafter ruckartig in Richtung des neben ihm fahrenden Streifenwagens gelenkt, um den Eindruck eines Rammversuchs zu erwecken. Hierdurch habe er wie beabsichtigt den Polizeibeamten am Steuer zum sofortigen Ausweichen und Abbremsen gezwungen, worauf der Streifenwagen ins Schleudern geriet und sich bei hoher Geschwindigkeit zu überschlagen drohte. Es hätte zu tödlichen Verletzungen der Polizeibeamten kommen können, was der Angeschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Da der Angeschuldigte gehandelt haben soll, um die Aufdeckung seines vorangegangenen Diebstahls zu verhindern, ist vom Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht auszugehen.

Der Angeschuldigte konnte unmittelbar nach der Tat festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Ausgehend davon, dass eine Strafmilderung gewährt wird, weil es beim Versuch des Mordes geblieben ist, droht dem Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren.


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