Braunschweig. Für alle Beschäftigten in landwirtschaftlichen Betrieben, die temporär Erntehelfer oder Erntehelferinnen beschäftigen, welche in Sammelunterkünften untergebracht werden, tritt am Montag, 24. Mai, eine Testpflicht in Kraft. Sämtliche Beschäftigte in vorgenannten Betrieben sind mindestens zweimal pro Woche zu testen. Dies hat die Stadt Braunschweig gemäß einer Weisung des Landes Niedersachsen durch eine Allgemeinverfügung festgelegt und teilt dies nun in einer Pressemitteilung mit.
Die genannten Betriebe dürfen ab dem 24. Mai nur Personen einsetzen, die einmal bei der ersten Ankunft und später mindestens zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind und dabei ein negatives Testergebnis erhalten haben. Testungen können mittels eines PCR-Tests oder eines Antigen-Tests erfolgen.
Die Allgemeinverfügung mit allen Einzelheiten wurde am heutigen Freitag, 21. Mai, auf der Internetseite www.braunschweig.de/öffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht und tritt damit morgen, 22. Mai, in Kraft. Der Rat der Stadt Braunschweig hatte in seiner Sitzung am 11. Mai die Hauptsatzung der Stadt Braunschweig dahingehend geändert, dass die rechtswirksame öffentliche Bekanntmachung von Allgemeinverfügungen statt in der Druckausgabe der Brauschweiger Zeitung in Eilfällen auch auf der Internetseite der Stadt Braunschweig erfolgen kann. In der Braunschweiger Zeitung wird zusätzlich ein amtlicher Hinweis auf die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Internet abgedruckt
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