Braunschweig. Die meisten Braunschweiger haben das Pflanzen-Ensemble in der Celler Straße bereits gesehen. Seit vielen Jahren ziert ein kleines grünes Paradies den Eingang der Hausnummer 100. Olga Beckmann ist Privatärztin und betreibt hier ihre Praxis. Während sich Passanten und Anwohner an der Pracht erfreuen, sorgt dieser "Eingriff" in den öffentlichen Raum bei der Verwaltung für Ärger.
Die Ärztin hat die im Eigentum der Stadt stehende Bauminsel vor ihrem Grundstück nach und nach mit Büschen bepflanzt und mit diversen Gegenständen bestückt. So stehen hier ein Tisch und Stühle, geflochtene Körbe, große silberne Kugeln, Drahtseile mit Wimpeln und andere Verzierungen. Hinzu kämen auch saisonale Elemente wie beispielsweise ein weißer Weihnachtsbaum, erklärt die Verwaltung auf Anfrage von regionalHeute.de
Wie Beckmann berichtet, habe sie für die Pflege, Bewässerung und Bepflanzungen der städtischen Bauminsel vor ihrem Haus in den Jahren 2016/17 eine mündliche Genehmigung von der Verwaltung erhalten. Seitdem habe man das Arrangement vor ihrer Adresse nicht bemängelt. "Wir haben eine blühende Oase mitten in der Stadt mit dieser Bauminsel erschaffen", sagt die Ärztin. Es sei über die Jahre viel Mühe und Liebe in die Umgestaltung geflossen - vorher sei es eine verdreckte Ecke voller Müll gewesen. Alle Menschen würden sich seit der Umgestaltung an den Pflanzen erfreuen.
Verwaltung befürchtet Sicherheitsrisiko
Elemente, wie beispielsweise der Weihnachtsbaum, würden beim Rechtsabbiegen der Fahrzeuge von der Celler Straße auf die Amalienstraße die Sicht auf den hinter der Grünfläche verlaufenden Radweg verdecken, kritisiert die Stadt. Die zunehmenden Sichtbehinderungen durch die weiter wachsenden Pflanzen und die direkt am Radweg aufgestellten Gegenstände stellten eine Unfallgefahr dar. Die Stadt hatte daher die Grundstückseigentümerin Anfang des Jahres aufgefordert, die Gegenstände und Pflanzen zu entfernen, denn die Bepflanzung und Gestaltung der zur Straße gehörenden Grünfläche bleibe der Stadt als Eigentümerin und Trägerin der Straßenbaulast vorbehalten, und ihr obliege hierfür die Verkehrssicherungspflicht, erklärt die Verwaltung. Ein Risiko, dass man offensichtlich nicht tragen möchte.
Rechtsstreit entfacht
Die Ärztin lehnte die Entfernung jedoch ab. So stellte die Stadtverwaltung einen Antrag für eine einstweilige Verfügung, Pflanzen und Gegenstände zu entfernen. Diese habe das Amtsgericht allerdings zunächst abgelehnt. "Nicht in der Sache", erklärt die Verwaltung, sondern, weil das Gericht die erforderliche Eilbedürftigkeit des Vorgang nicht als gegeben sah.
Die Stadtverwaltung habe in der Verhandlung eine Einigung dahingehend vorgeschlagen, dass die städtische Grünfläche vor dem Haus Celler Straße 100 mit bodendeckenden Pflanzen bepflanzt werde. Diesen Kompromissvorschlag habe die Hauseigentümerin aber ebenfalls abgelehnt.
Die Stadtverwaltung will weiterhin an der Forderung festhalten, dass die Gegenstände und Pflanzen entfernt werden und will dazu erforderlichenfalls Klage erheben.
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