Braunschweig. Wer mit dem Auto den Madamenweg befährt, wird feststellen, dass es aktuell mehrere Wechsel zwischen Tempo-30 und Tempo-50-Bereichen gibt. Der zuständige Stadtbezirksrat Westliches Ringgebiet hatte daher die Verwaltung gebeten, eine einheitliche Tempo-30-Regelung für den Madamenweg von der Hohetorbrücke bis zur Hausnummer 95 (kurz vor dem Westpark) einzuführen. In einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen nimmt die Verwaltung nun dazu Stellung.
In weiten Abschnitten des Madamenweges sei die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits jetzt auf 30 km/h reduziert, heißt es in der Stellungnahme. Im Abschnitt zwischen der Hohetorbrücke und dem Altstadtring sei bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet worden. Des Weiteren sei der Streckenabschnitt zwischen der Gabelsbergerstraße und “An der Horst“ aufgrund der dortigen sensiblen Einrichtungen mit einer Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h versehen.
Hier gilt bald Tempo 30
In dem zwischen den genannten Bereichen befindlichen Abschnitt (Altstadtring bis Gabelsbergerstraße) liege die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Da eine Geschwindigkeitsbeschränkung hier aus Gründen des Lärmschutzes zulässig sei, werde die Verwaltung dem Wunsch des Stadtbezirksrates für diesen Bereich nachkommen und ebenfalls eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anordnen. Damit werde dann von der Hohetorbrücke bis zur Einmündung “An der Horst“ durchgängig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten.
Hier ändert sich nichts
Westlich der Einmündung "An der Horst" soll es allerdings bei der derzeitigen Regelung bleiben. Diese sieht eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h lediglich für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen vor. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Gründe, die die Anordnung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zulassen, lägen hier nicht vor, so die Verwaltung.

