Jagd am Heiligen Abend

von Robert Braumann


Am Flughafen soll es am 24.12. 2016 wieder eine Jagd geben. Foto: Robert Braumann
Am Flughafen soll es am 24.12. 2016 wieder eine Jagd geben. Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Am Vormittag des Heiligen Abend soll es auf dem Flughafengelände eine Jagd geben. Tierschützer hatten dies bereits in der Vergangenheit scharf kritisiert. Die Maßnahmen seien aber absolut nötig, hieß es von Seiten des Flughafens.


Im Gespräch mit regionalHeute.de, erklärte Ernst-Johann Zauner, Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, Öffentlichkeitsarbeit, die Maßnahme.

Warum ist die Jagd notwendig?

Auf dem Gelände des Flughafens wurde eine Eigenjagd nach dem Landesjagdgesetz eingerichtet. Die Jagd selber wird nicht vom Flughafen selber, sondern vom Jagdpächter in Abstimmung mit der Flughafengesellschaft durchgeführt. Das ist übrigens alles andere als neu: solche Jagden haben wir auch am Flughafen seit vielen Jahren. Wir müssen das auch tun: Die Jagd ist insbesondere zur Reduzierung der Wildkaninchen, die Teile der Verkehrswege mit ihren Bauten unterhöhlen, erforderlich.

Der Flughafen ist aus seiner eigenen Betriebspflicht, zu der auch die Sicherstellung der Betriebssicherheit gehört, dazu gezwungen, Schäden an Luftfahrzeugen vorzubeugen. Stellen Sie sich nur mal vor, was passiert, wenn ein kleineres Tier (ein Rebhuhn oder auch ein Fuchs) von einem Triebwerk eingesogen wird. Es geht hier also auch um die Einhaltung von luftverkehrsrechtlichen Bedingungen.

Weshalb findet die Jagd an Heilig Abend statt?

Der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg unterliegt einer Betriebspflicht, also einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung. Der Flugbetrieb ruht nach einer besonderen Genehmigung der Luftaufsichtsbehörde lediglich am Heiligabend ab 12:00 Uhr, dem 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, an Silvester ab 12:00 Uhr und an Neujahr. Die Jagd ist aus organisatorischen Gründen auch nur an diesem Tag möglich, weil zu dieser Zeit dann in aller Regel kein Flugbetrieb mehr stattfindet.

Der Heiligabend ist zudem rechtlich gesehen ein Werktag. Die Bejagung ist daher an diesem Tag nach den bestehenden jagd- und nicht zuletzt auch feiertagsrechtlichen Gesetzesgrundlagen zulässig.


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