Braunschweig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zurückgewiesen. Damit sind die Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen den von der Stadt aufgestellten Bebauungsplan "An der Schölke-Neu", HO 54, ausgeschöpft. Die Stadt kann die Ausplanung des Gebietes fortsetzen, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus am heutigen Mittwoch.
Hintergrund: Die Stadt hatte den Bebauungsplan nach erneuter Durchführung des Beteiligungsverfahrens durch Bekanntmachung im Juli 2022 in Kraft gesetzt. Zuvor hatte der Rat der Stadt auf Vorschlag der Verwaltung nach entsprechender Abwägung der unterschiedlichen Interessen und Sachverhalte verschiedene Anregungen aus der Öffentlichkeit, darunter auch die der Klägerin, beim Satzungsbeschluss zurückgewiesen. Dagegen hatte die Klägerin Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Insbesondere war die Entwässerungssituation Gegenstand der Klage.
Klage zurückgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht hatte die Klage im September 2025 zurückgewiesen und das Abwägungsergebnis bestätigt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen richtete sich die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht aus Oktober letzten Jahres. Die Leipziger Richter sahen jedoch die Voraussetzungen für ein Eingreifen des höchsten Verwaltungsgerichts als nicht gegeben an und wiesen die Beschwerde mit Beschluss vom 24. September 2026 zurück.
Damit kann das Baugebiet mit zirka 50 bis 60 Wohneinheiten weiter ausgeplant werden. Stadtbaurat Gerold Leppa zeigt sich vom Vorgehen der Stadt überzeugt: "Das sicher nicht einfache Planverfahren in anerkannt schwierigen Rahmenbedingungen wurde durch die Klagen verzögert, aber die gerichtlichen Entscheidungen bestätigen die Stadt in ihrem Vorgehen".
Die städtische Grundstücksgesellschaft hat zwischenzeitlich das Areal von dem ursprünglichen Investor erworben und wird nunmehr die Erschließungsplanungen, die über den Zeitraum der gerichtlichen Auseinandersetzung ruhten, wieder aufnehmen. Ein Baustart für die Erschließungsarbeiten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.

