Über den Tisch gezogen - Teurer Spaß für zwei Fernsehsender


Die Verbraucherzentrale mahnt, Verträge vor Unterschrift immer genau zu prüfen und sich nicht überrumpeln zu lassen. Symbolbild: pixabay
Die Verbraucherzentrale mahnt, Verträge vor Unterschrift immer genau zu prüfen und sich nicht überrumpeln zu lassen. Symbolbild: pixabay | Foto: Pixabay

Braunschweig. Für Verträge, die im Mobilfunk-Shop abgeschlossen werden, gilt kein Widerrufsrecht. Eine Unterschrift kann daher teuer werden – das zeige der Fall des Monats Dezember der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Eine 86-jährige Verbraucherin aus Göttingen wollte nur eine Auskunft einholen. Bekommen hat sie zwei neue Verträge, die sie gar nicht benötigt. Dennoch ist sie an die Mindestlaufzeit von 24 Monaten gebunden. Kosten insgesamt: 937 Euro. Die Verbraucherzentrale in Braunschweig analysiert diesen Fall in einer Pressemitteilung und rät zur Vorsicht.


Waswar passiert? Nach der Umstellung auf Digitalfernsehenempfing eine Verbraucherin aus Göttingen trotz Kabelvertrag zweifür sie wichtige Sender nicht mehr. Sie suchte Hilfe im Vodafone-Shop. Anstatt den Sendersuchlauf zu erklären, habeder Verkäufer ihr neue Verträge für Telefon, Internet und TV angeboten. Angeblich könne sie damit günstiger als bisher alle gewünschten Programme empfangen. Die Kundin glaubte dem Verkäufer und unterschrieb. Wenig spätererhielt sie ein Paket mit neuer Hardware und beauftragt einen Elektriker für die Installation. Er startet den Sendersuchlauf – und das Problem ist gelöst.

Was ihr der Verkäufer ebenfalls verschwiegen hatte: Für die Installation müssten in der gesamten Wohnung neue Kabel verlegt werden. Zudemsei ihr bestehender Telekom-vertrag erst in 16 Monaten kündbar, die Kosten kommen also noch hinzu. Die Kundin schickte die originalverpackte Hardware zurück und bittet um Stornierung der Vodafone-Verträge – ohne Erfolg. Monatlich werden in den ersten zwei Jahren nun 37,80 Euro fällig. Ohne Kündigung erhöhen sich die Kosten im dritten Jahr sogar um monatlich 10 Euro. Hinzu komme eine einmalige Bereitstellungsgebühr von 29,99 Euro.

Rechtliche Einordnung und Ergebnis der Beratung


„Da die Verträge im Shop unterschrieben wurden, hat die Kundin kein Widerrufsrecht, Vodafone muss sie also nicht stornieren“, erklärt Ilsemarie Luttmann, Beraterin der Verbraucherzentrale Göttingen. Allerdings sei die Art, wie die Verträge zustande gekommen sind, hier mehr als fragwürdig. Nach Einschalten der Verbraucherzentralehabe Vodafone auch sofort eingelenkt und die ungewollten Verträge storniert.

Tipps und Forderung der Verbraucherzentrale


Beratungen im Mobilfunk-Shop – egal bei welchem Anbieter –seien oft nicht zum Wohle des Kunden. „Verbraucher sollten hier sehr vorsichtig sein, sich nicht zu einem Vertrag drängen lassen und genau prüfen, was sie unterschreiben“, rät Luttmann. Noch besser sei es, die Unterlagen mit nach Hause zu nehmen und vor der Unterschrift in Ruhe zu prüfen.

Um untergeschobene und ungewollte Verträge im stationären Handel einzudämmen, fordern die Verbraucherzentralen ein 14-tägiges Widerrufsrecht auch für im Shop abgeschlossene Verträge einzuführen.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Vodafone Deutsche Telekom