ver.di kritisiert Rechtsverständnis von Wentronic-Chef Wendt


Braunschweig. Sehr befremdet zeigt sich ver.di laut eigener Aussage über die wiederholten Einlassungen des Braunschweiger Elektronik-Großhändlers Michael Wendt von Wentronic zur betriebliche Mitbestimmung: Nicht nur stelle dieser das Betriebsverfassungsgesetz in Frage („nicht mehr zeitgemäß“), er will sogar die betriebliche Mitbestimmung per Abstimmung im Betrieb aushebeln.
Braunschweig. Sehr befremdet zeigt sich ver.di laut eigener Aussage über die wiederholten Einlassungen des Braunschweiger Elektronik-Großhändlers Michael Wendt von Wentronic zur betriebliche Mitbestimmung: Nicht nur stelle dieser das Betriebsverfassungsgesetz in Frage („nicht mehr zeitgemäß“), er will sogar die betriebliche Mitbestimmung per Abstimmung im Betrieb aushebeln. | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Sehr befremdet zeigt sich ver.di laut eigener Aussage über die wiederholten Einlassungen des Braunschweiger Elektronik-Großhändlers Michael Wendt von Wentronic zur betriebliche Mitbestimmung: Nicht nur stelle dieser das Betriebsverfassungsgesetz in Frage („nicht mehr zeitgemäß“), er will sogar die betriebliche Mitbestimmung per Abstimmung im Betrieb aushebeln, erklärt ver.di in einer Mitteilung am Donnerstag.


ver.di-Geschäftsführer Sebastian Wertmüller: „Bei hohen Temperaturen wird ja manches schnell gesagt, aber einen derartigen Frontalangriff auf die Mitbestimmung bekommt man nicht alle Tage geboten. Herrn Wendt empfehlen wir einen Blick ins Grundgesetz: Unsere Republik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

Wenn Herr Wendt jetzt ein ominöses „Mitarbeiter-Gremium“ ohne Mitbestimmungsrechte wählen lässt, so spreche das für sein eigenwilliges Demokratieverständnis. Dabei sei das Betriebsverfassungsgesetz unmissverständlich: “In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“

Wertmüller bedauert, dass es nicht zu einer regulären Wahl gekommen ist, viel spreche dafür, dass die Geschäftsführung Druck auf den Wahlvorstand und die Belegschaft ausgeübt habe. Er ermuntert die Beschäftigten, nicht aufzugeben und einen neuen Anlauf zur Betriebsratswahl zu machen. Wertmüller: „ver.di hilft gerne dabei, Arbeitgebern Respekt vor der Mitbestimmung und vor dem Gesetz beizubringen.“




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