Verfolgungswahn: Mann vor Volksbank grundlos niedergestochen

Ein 40-Jähriger muss sich ab Freitag vor dem Landgericht verantworten. Sein Opfer musste nach der Tat notoperiert werden.

Das Opfer wurde durch die Messerattacke schwer verletzt. Symbolbild
Das Opfer wurde durch die Messerattacke schwer verletzt. Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Anfang September letzten Jahres wurde ein 62-Jähriger auf offener Straße plötzlich mit einem Messer attackiert und dabei schwer verletzt (regionalHeute.de berichtete). Wie das Landgericht Braunschweig in einer Pressemitteilung berichtet, beginnt nun am morgigen Freitag der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter.


Dem 40-jährigen Beschuldigten, der zurzeit vorläufig in einer Entziehungsanstalt untergebracht ist, wird vorgeworfen, im schuldunfähigen Zustand einen versuchten Totschlag begangen zu haben. Am 2. September, gegen 22:20 Uhr, habe der Mann - einige Gehminuten vom Bahnhof entfernt- auf dem Gehweg vor der Volksbank-Filiale am Berliner Platz den ihn entgegenkommenden Geschädigten plötzlich und grundlos mit einem Messer in die rechte Seite gestochen. Dabei habe er den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen. Der Beschuldigte habe sich von dem Geschädigten verfolgt gefühlt. Nach der Tat sei er geflüchtet. Durch den Messerstich in die rechte Brustkorbwand habe der Geschädigte potentiell lebensbedrohliche Verletzungen an Leber, Zwerchfell und Lunge erlitten, die eine Notoperation erforderlich gemacht hätten.

Kurz vor der Tat Kontakt zur Bundespolizei


Wie das Landgericht weiter berichtet, habe sich der 40-Jährige an besagtem Abend infolge vorangegangenen Cannabis- und Amphetaminkonsums wahnhaft von Ausländern verfolgt gefühlt. Vor der Tat hatte er sich im Braunschweiger Bahnhof an einen Service-Mitarbeiter der Deutschen Bahn gewandt und sei von dort zur Bundespolizei gebracht worden. Nachdem zwei Polizeibeamte mit dem Beschuldigten die Gegend nach angeblichen Verfolgern abgesucht gehabt hätten, habe der Beschuldigte das Bahnhofsgelände gegen 22:15 Uhr verlassen. Zirka Minuten später sei es dann zu der Tat gekommen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass aufgrund einer Drogenkonsum-bedingten Psychose die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten aufgehoben war. Die Staatsanwaltschaft strebt daher die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Fortsetzungstermine sind für den 9. und 16. Februar angesetzt.


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