Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig ist im Verfahren gegen den unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung angeklagten Christian B. doch zuständig. Dies hat das Oberlandesgericht in Braunschweig nun entschieden, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts am heutigen Dienstag.
Der 1. Strafsenat hat auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft mit heutigem Beschluss die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig in dem Verfahren aufgehoben. Das Landgericht habe sich zu Unrecht für unzuständig erklärt. Vielmehr sei das Landgericht Braunschweig für die Anklage örtlich zuständig und habe über die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden. Gleichzeitig sei der seitens des Landgerichts in diesem Zusammenhang aufgehobene Haftbefehl vom 18. November 2022 wieder in Kraft gesetzt.
Wohnsitz war Braunschweig
Die örtliche Zuständigkeit richte sich nach dem letzten inländischen Wohnsitz des Angeschuldigten. Dieser sei aufgrund einer Vielzahl verschiedener Indizien und Beweismittel – insbesondere früherer Angaben des Angeschuldigten – in Braunschweig festzustellen, so der 1. Strafsenat in seiner Begründung. Entgegen den Ausführungen des Landgerichts sowie des Angeschuldigten lägen keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt vor.
Verteidiger beanstandete Verfahren
Das Landgericht Braunschweig hatte sich für unzuständig erklärt, nachdem B.s Verteidiger erklärt hatte, dass der Angeklagte seinen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt gehabt habe und das Verfahren demzufolge dort geführt werden müsse. Gegen die Entscheidung des Landgerichts hatte wiederum die Staatsanwaltschaft Braunschweig Beschwerde eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte im Oktober des vergangenen Jahres Anklage gegen den Verdächtigen im Vermisstenfall Maddie McCann, Christian B., erhoben. Der 45-Jährige wird beschuldigt, zwischen Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal verschiedene Sexualstraftaten begangen haben.
Vermisstenfall Maddie McCann
Christian B. gilt außerdem als dringend tatverdächtig im Vermisstenfall Maddie McCann. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass B. das damals 3-jährige Mädchen aus einem Hotelzimmer der Hotelanlage "Ocean Club" im portugiesischen Küstenort Praia da Luz entführt und ermordet hat.
mehr News aus Braunschweig