Vergewaltigungsprozess: Schweigende Tochter von Mutter erpresst?

von Nick Wenkel


Am vergangenen Montag sollte der Prozessauftakt stattfinden. Doch das mutmaßliche Opfer schweigt zum Vorfall. Symbolfoto: Archiv
Am vergangenen Montag sollte der Prozessauftakt stattfinden. Doch das mutmaßliche Opfer schweigt zum Vorfall. Symbolfoto: Archiv

Braunschweig. Vor dem Braunschweiger Amtsgericht sollte am vergangenen Montag eigentlich der Prozess gegen einen Mann verhandelt werden, der eine Frau vergewaltigt und unerlaubte Aufnahmen von ihr gemacht haben soll. Doch es sollte ganz anders kommen. Das mutmaßliche Opfer schwieg nämlich zu den Vorwürfen. Der Grund: Ihre Mutter würde sie erpressen.


Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage unserer Online-Zeitung bestätigt, soll die Tochter gesagt haben, dass ihre Mutter sie zum Schweigen gezwungenhabe. Andernfalls würde sie ihre kleine Tochter nie wieder sehen. Eine Drohung, die dem mutmaßlichen Opfer wohl schwer zusetzte. Denn am eigentlichen Prozessauftakt am vergangenen Montag schwieg sie. Die Folge: Die Verhandlung soll nun nochmal komplett neu beginnen.

Nicht nur, dass die Frau vermutlich nur aus Liebe zur Tochter schwieg, nun werde sie auch noch finanziell zur Rechenschaft gezogen. Die Aufwandskosten für den nicht stattgefundenen Prozess habe nämlich das mutmaßliche Opfer zu tragen. Für wann der neueGerichtstermin angesetzt wird, sei noch nicht bekannt. Klar ist: Beim kommendenProzess wird dann auch die Mutter aussagen müssen. Denn laut Staatsanwaltschaft habe das Amtsgericht auch sie für die neue Gerichtsverhandlung geladen. Vermutlich werde dann auch geklärt, warum die Mutter ihre Tochter wohl so unter Druck gesetzt haben soll.

Die Tat


Laut Amtsgericht befand sich die Geschädigte im Juni 2017 auf einer Partyund traf in dieser auch auf den Angeklagten. Nachdem es in der Wohnung zu gemeinsamem Alkoholkonsum gekommen war, soll sich der Angeklagte in das Schlafzimmer der Wohnung begeben haben, um mit der Geschädigten sexuelle Handlungen durchzuführen. Zunächst soll der Angeklagte mit seinem Handy ohne Erlaubnis der Frau eine Filmaufnahme von ihr gefertigt haben. Danach soll die Zeugin an dem Angeklagten Oralverkehr durchgeführt haben. Als die Geschädigtsich vor Erschöpfung abgewendet hatte, soll er sie zur Fortsetzung des Oralverkehrs gebracht haben, indem er mit der Veröffentlichung von Aufnahmen auf seinem Handy gedroht haben soll. Weiterhin soll es dann noch später entweder zum Anal- oder Vaginalverkehr gekommen sein, wobei die Zeugin mehrfach darauf hingewiesen haben soll, dass sie Schmerzen erleiden würde.


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