Vergleich erzielt: Wolters-Streit gerichtlich beigelegt

von Jonas Walter


Die Wolters-Parteien in Form von Betriebsrat und Gesellschaftern legten ihren gerichtlichen Streit bei. Fotos: Jonas Walter, Podcast: Marian Hackert
Die Wolters-Parteien in Form von Betriebsrat und Gesellschaftern legten ihren gerichtlichen Streit bei. Fotos: Jonas Walter, Podcast: Marian Hackert | Foto: Jonas Walter

Braunschweig. Am heutigen Dienstag begegneten sich die Parteien des Wolters Betriebsrats und der Wolters Geschäftsführung vor dem Arbeitsgericht Braunschweig. Ausgangspunkt war ein ausgerufenes "Kopfgeld", nachdem ein anonymer Brief im sogenannten Kummerkasten des Unternehmens auf einer Betriebsversammlung verlesen worden war.


Der Inhalt des Briefes zeugte allerdings wenig von konstruktiver Kritik, sondern beleidigte, denunzierte und diffamierte insgesamt zehn Mitarbeiter des Unternehmens aufs Schärfste und nannte die Personen auch namentlich, betont die Geschäftsführung auch im Prozess noch einmal. Mitarbeiter aus diversen Abteilungensei vorgeworfen worden, ihrer Arbeit nicht ordnungsgemäß nachzukommen. Im Jahr zuvor sorgte der Umstand, dass die Leerung und damit auch die Verlesung der Beschwerden im Kummerkasten vergessen wurde, bereits für Unmut in der Belegschaft, so der Betriebsrat.

Das "Kopfgeld" als Auslöser des Streits


Daraufhin lobte die Geschäftsführung zunächst eine Belohnung von 1.000 Euro auf Hinweise aus, die zur Identifizierung des anonymen Verfassers führen würden. Einige Tage später erhöhte ein zweiter der insgesamt drei Gesellschafter die Summe, die als "Kopfgeld" bekannt wurde, sogar auf 2.000 Euro. Diese Vorgehensweise empfand der Betriebsrat im Nachhinein als äußerst unpassend und forderte deshalb die Rücknahme der ausgerufenen Belohnung.

Nur eine gemeinsame Lösung hilft


Das Gericht betonte währenddessen, dass man sich um eine gemeinsame Lösung bemühen solle, um das Betriebsklima wiederherzustellen. Ein Erhalt der Auslobung würde nur die Gerüchteküche weiter anheizen. Der Antragsteller, in diesem Fall der Betriebsrat, schlug daraufhin eine neue Vorgehensweise für die Zukunft vor, in der sich beide Parteien einig waren. Der Kummerkasten solle erhalten bleiben, da so die Möglichkeit bestünde, anonym konstruktive Kritik zu äußern. Jedoch solle er künftig 48 Stunden vor einer Betriebsversammlung verklebt werden. So hätte man genügend Zeit, den Inhalt zu sichten und gegebenenfalls zu versachlichen.

Einigung erst nach Verhandlungspause


Die Geschäftsführung legte Wert darauf, dass man mit dem Kopfgeld die Fürsorgepflicht für die Belegschaft erfüllen wollte. In einer zirka halbstündigen Verhandlungspause kam man dann zu dem Ergebnis, sich doch größtenteils in einem außergerichtlichen Vergleich zu einigen. Vor Gericht verblieb man anschließend wie folgt:

Die Auslobung der 2.000 Euro Belohnung wird zurückgenommen. Außerdemwerde der Betriebsrat der Belegschaft per Mail und Aushang mitteilen, dass den in dem anonymen Schreiben namentlich erwähnten Personen unentschuldbares Unrecht widerfahren sei. Zusätzlich trage der Betriebsrat von nun an dafür Sorge, dass sich so ein Vorfall nicht wiederhole. Abschließend sichert der Betriebsrat der Geschäftsführung zu, den Namen des anonymen Verfassers weiterzuleiten, falls er ihn erfahren sollte. Damit ist der Rechtsstreit zwischen den Parteien mit einem Vergleich beigelegt.

Gesellschafter Peter Lehna äußert sich nach der Verhandlung zum Ergebnis:

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Peter Lehna im Interview nach der Gerichtsverhandlung im Wolters-Streit. Foto: Jonas Walter



Auch die Betriebsratsvorsitzende Peggy Seimert resümierte die Verhandlung im Nachhinein:

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Betriebsratsvorsitzende Peggy Seimert resümiert die Verhandlungen im Wolters-Streit. Foto: Jonas Walter


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