Verkaufsverbot für Hanfbar: BIBS-Fraktion fordert Aufklärung


Dr. Dr. Wolfgang Büchs übt scharfe Kritik an der Stadt. Foto: Pixabay; BIBS
Dr. Dr. Wolfgang Büchs übt scharfe Kritik an der Stadt. Foto: Pixabay; BIBS | Foto: pixabay; BIBS

Braunschweig. Während der laufenden Ermittlungen gegen die Hanfbar, sprach die Stadt nun ein Verkaufsverbot aus, wie regionalHeute.de am heutigen Dienstag berichtete. Nun äußerte sich die BIBS-Fraktion kritisch über diese Entscheidung.


Rossmann, DM, Seitenbacher – sie allewürden Hanfprodukte in ihrem Sortiment anbieten. Und das ohne Konsequenzen. Die BIBS-Fraktion zeigt sich verwundert über die jüngste Eskalation um den „Hanfbar-Streit“ in Braunschweig.

„Aus der Presse war zu vernehmen, dass es sich bei den in der Hanfbar verkauften Produkten nicht unbedingt um illegale Substanzen handelt und auf keinen Fall eine berauschende Wirkung zu erwarten ist“, erklärt BIBS-Ratsherr Wolfgang Büchs.

Und weiter:
„Diese Frage werden die Gerichte klären müssen, da hier der Gesetzgeber offenbar Spielräume zulässt. Wenn die Rechtslage aber derart unklar ist, verwundert das harte Vorgehen von Staatsanwaltschaft und nun auch Stadtverwaltung schon. Wieso geht nun auch die Stadt gegen die Braunschweiger Hanfbar vor? Gleiches Recht für alle: Grundsätzlich sollte es unserer Meinung nach der Hanfbar auch künftig erlaubt bleiben, zertifizierten Hanf als Tee oder dergleichen zu verkaufen, wie es in zahlreichen anderen Geschäften gang und gäbe ist.

Zudem könnten mit dem drohenden Wegzug der Firma nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch ein etwas unkonventioneller Unternehmeransatz verloren gehen. Braunschweig, das sich gerne als weltoffene Großstadt präsentieren möchte, würde so wieder einmal in provinzielle Piefigkeit zurückfallen.“

Die BIBS-Fraktion habe zu diesem Thema eine Anfrage zur Ratssitzung am6. November gestellt. Sie will klären,welche Maßnahmen die Stadt gegen die Hanfbar ergriffen hat und mit welcher Begründung. Weiterhin solle sie erklären, ob die Maßnahmen vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens mit völlig offenem Ausgang und möglicher Schadensersatzforderungen angemessenseien.

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