Versichert, aber ohne Schutz: Wenn der Vertrag nichts wert ist

Der Fall des Monats der Verbraucherzentrale Niedersachsen handelt von einer jungen Frau aus Braunschweig, die mit den Risiken bei Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung konfrontiert wurde.

Vor Vertragsabschluss sollten unbedingt die ärztlichen Akten eingesehen werden (Symbolbild).
Vor Vertragsabschluss sollten unbedingt die ärztlichen Akten eingesehen werden (Symbolbild). | Foto: Pixabay

Braunschweig. Wer eine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung abschließt, müsse zunächst Gesundheitsfragen beantworten. Was viele jedoch nicht wissen: Eine genaue Prüfung der Angaben erfolge erst im Versicherungsfall. So könne es passieren, dass jahrelang Beiträge gezahlt werden und trotzdem kein Versicherungsschutz besteht. Denn: Oft seien einzelne Diagnosen der Ärzte den Versicherten gar nicht bekannt. Der Fall des Monats Januar der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeige, wie Verbraucher dieses Risiko vermeiden können. Die Verbraucherzentrale berichtet von einer jungen Frau aus Braunschweig.


Was ist passiert?



Eine junge Frau aus Braunschweig sei zum Versicherungscheck in die Verbraucherzentrale gekommen. Sie habe sich über die Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung informieren wollen. Vorerkrankungen seien ihr nicht bekannt gewesen, beide Verträge könnte sie problemlos abschließen. Umso mehr habe sie das Ergebnis der Beratung überrascht: Im Versicherungsfall wäre es vermutlich zu einer Anfechtung der Versicherung gekommen, der Schutz wäre erloschen.

Hintergrund



Die Verbraucherin hätte die Gesundheitsfragen des Versicherers nicht vollständig beantwortet: Einige psychische sowie chronische Diagnosen in den Arztakten seien ihr völlig unbekannt gewesen. Beispielsweise habe ein Gespräch mit ihrer Hausärztin über Allergieprävention in der Schwangerschaft zu der Diagnose „Missbildungsangst“ geführt.

Rechtliche Einordnung und Ergebnis der Beratung



„Versicherungsunternehmen prüfen die Vollständigkeit der Angaben bei den Gesundheitsfragen nicht bei Vertragsabschluss, sondern im Versicherungsfall“, erklärt Maximilian Gehr, Berater der Verbraucherzentrale in Braunschweig. „Erst dann werden die Arztakten konkret geprüft. Stimmen sie nicht mit den Angaben überein, kann der Versicherungsschutz erlöschen.“ Auf die Möglichkeit, vorab selbst Einsicht in die Akten zu nehmen, weisen viele Anbieter nicht hin.

Im vorliegenden Fall habe die Verbraucherin aufgrund der Beratung bei ihren Ärzten Akteneinsicht angefragt und so von den „Vorerkrankungen“ erfahren. Über einen Versicherungsmakler habe sie dann Risikovoranfragen gestellt und alle Eintragungen angegeben. Ein Vertrag sei ihr nicht angeboten worden. „Da viele Versicherer die Fragen nach ambulanten Behandlungen auf die zurückliegenden fünf Jahre begrenzen, kann sie es in ein paar Jahren aber erneut versuchen“, so Gehr.

Tipps der Verbraucherzentrale



„Wer in den vergangenen fünf bis zehn Jahren einen Arzt aufgesucht hat, sollte vor Vertragsabschluss unbedingt das Recht auf kostenlose Akteneinsicht nutzen“, rät Gehr. Sind Vorerkrankungen dokumentiert, sei eine Risikovoranfrage über einen Versicherungsmakler oder zugelassenen Versicherungsberater empfehlenswert. „So lässt sich verhindern, dass personenbezogene Angaben in der zentralen Datenbank der Versicherer gespeichert und bei neuen Anfragen abgerufen werden“, so Gehr. Denn leider zeige die Praxis: Wer einmal abgelehnt wurde, habe meist auch bei anderen Anbietern Probleme. Noch besser sei es, sich möglichst früh – also bereits als Schüler, Auszubildender oder Student – um eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern.


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